Paderborn (JS). Beginnt ein neues Jahr, stehen nicht selten auch neue Begrifflichkeiten ins Haus. So jetzt in der Gerichtsbarkeit. In einer seiner letzten Sitzungen im Jahr 2011 hat der Bundestag das "Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung" verabschiedet. Jetzt heißen die Richtermediatoren "Güterichter".
Seit Januar 2005 können am Landgericht Paderborn Menschen, die miteinander im Streit liegen, unter Mithilfe eines speziell ausgebildeten Richters eine Lösung erarbeiten. "Richterliche Mediation" lautet das Stichwort, unter dem in den letzten sieben Jahren rund 1.200 Termine abgehalten und zu 70 Prozent auch erledigt wurden.
Nunmehr wird diese Form der Konfliktlösung "mit dem neuen Mediationsgesetz auf eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage und damit auch rechtsdogmatisch auf sicheren Boden gestellt", erklärt Richter Lambert Löer, der am Paderborner Landgericht von Beginn an das Projekt Mediation leitete.
Mit dem neuen Gesetz auf sicherem Boden
"Damit erkennt der Gesetzgeber das hohe, auch vielfach persönliche Engagement der beteiligten Richter in den bisherigen Modellprojekten in ganz Deutschland an", sagt er. Gleichzeitig solle durch das neue Gesetz gewährleistet werden, "dass die in diesen Projekten gesammelten Erfahrungen und Kompetenzen sowie die in den Ländern entwickelten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in vollem Umfang weiter genutzt und fortentwickelt werden können".
Um allerdings die Form der richterlichen Streitschlichtung von der außergerichtlichen Mediation abzugrenzen – wie es vor allem die Funktionäre der Anwaltschaft gewünscht hätten – "werden die bisher praktizierten unterschiedlichen Modelle der gerichtsinternen Mediation in ein so genanntes Güterichterkonzept überführt", erklärt Lambert Löer.
Warum diese Form der Konfliktlösung so erfolgreich ist
Die richterliche Mediation sei ein Erfolgsmodell, sagt Löer. "Sie hat sich etabliert." Zwischen 150 und 200 Streitigkeiten pro Jahr werden im Landgericht Paderborn auf diese Weise gelöst. Für den erfahrenen Richter ist dieser Zuspruch nicht verwunderlich. "Man hat mehr Zeit und Möglichkeiten zur Verfügung, um sich an den Personen und Fällen zu orientieren."
Da werde sich auch künftig an der Pader nicht viel mehr ändern, als dass die 14 Richter, die am Landgericht als Mediatoren tätig sind, nunmehr mit dem "wenig prägnanten und eher etwas altertümlich klingenden Namen Güterichter" bezeichnet werden, ist Lambert Löer überzeugt. "Ganz im Gegenteil werden die hiesigen Anwälte aufgrund ihrer in Paderborn gesammelten, nunmehr siebenjährigen Erfahrungen mit richterlicher Mediation bestens gerüstet sein, wenn – nach einer Umsetzungsfrist von einem Jahr – künftig bundesweit und in allen Gerichtsbarkeiten interessenorientierte Konfliktbeilegung durch einen Güterichter angeboten werden wird."