Paderborn. Die Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzern wurden im April 2021 von Unbekannten im Internet veröffentlicht. Abgegriffen wurden diese über Facebook.
Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Anspruch auf Schadenersatz besteht, wenn Nutzer nachweisen können, dass sie Opfer dieses Datendiebstahls waren.
Am Dienstag, 26. November, wird sich das Paderborner Landgericht mit neun Klagen, die sich gegen Meta Platforms richten, beschäftigen, wie die Pressestelle des Gerichts jetzt mitteilte.
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