Paderborn. Das erste Wochenende mit Schneefällen, Minusgraden und Bodenfrost bot eine winterliche Szenerie für die Eröffnung des Weihnachtsmarktes, aber auch der Stadt Paderborn optimale Testbedingungen für den Winterdienst. Das teilt die Stadt Paderborn mit. So waren in Höhenlagen die ersten Räumfahrzeuge unterwegs und Hauptverkehrswege wurden präventiv mit Feuchtsalz besprüht, um Glatteisbildung vorzubeugen.
Am Montagmorgen rückten dann alle Einheiten aus, um den in der Nacht gefallenen Schnee zu räumen. Die Vorbereitungen für den Winter wurden durch den Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb Paderborn (ASP), der den Winterdienst koordiniert, längst im Vorfeld getroffen. Rund 170 Mitarbeitende der verschiedenen städtischen Ämter und Eigenbetriebe sind geschult und alle benötigten Einsatz-Fahrzeuge für den Winterdienst vorbereitet. 1.500 Tonnen Salz, 50 Tonnen Split und 60.000 Liter Feuchtsalz sind eingelagert.
„Das vergangene Wochenende und die vergangenen zwei Jahre haben gezeigt, dass es jederzeit – auch im April oder November – einen heftigen Wintereinbruch geben kann. Der kurze Wintereinbruch jetzt hat uns gezeigt, wo wir stehen, und was unter Umständen noch verbessert werden kann. Ich bin sehr zufrieden mit dem ersten Einsatz.“, so ASP-Betriebsleiter Dietmar Regener. „Es sollte selbstverständlich sein, dass jeder Autofahrer mittlerweile seine Winterreifen montiert und damit seinen Beitrag für ein sicheres Vorwärtskommen geleistet hat. Aber auch Fußgänger und Radfahrer sollten besonders aufmerksam sein, wenn es frostig wird oder schneit“, erläutert der Winterdienst-Koordinator.
An Grundstückseigentümer werden in jedem Winter ebenfalls Anforderungen gestellt. Sie sind für die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege oder gemeinsame Geh- und Radwege verantwortlich. Diese müssen in einer für den Verkehr erforderlichen Breite (möglichst mindestens 1,50 m) von Schnee geräumt oder gestreut werden. Dazu zählen auch Fahrbahnränder von Straßen ohne einen erkennbar abgeteilten Gehweg. In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls oder nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr muss grundsätzlich nicht mehr geräumt und gestreut werden, aber spätestens um 7 Uhr, sonn- und feiertags um 9 Uhr, müssen Schnee und Glätte beseitigt sein. Dabei sollte der Schnee nicht auf die Straße geschaufelt werden, denn dann kann es passieren, dass er von Räumfahrzeugen in die Einfahrt zurückgeschoben wird. www.asp-paderborn.de