Kreis Paderborn

Das bedeutet die neue Quarantäne-Verordnung für den Kreis Paderborn

Zukünftig erfolgt keine schriftliche Quarantäne-Benachrichtigung für positiv auf Corona Getestete und ihre Haushaltsangehörigen. Die Quarantänezeit kann bei Vorliegen von negativen Tests verkürzt werden.

Die Verordnung sieht einige Änderungen vor, die im Paderborner Kreisgesundheitsamt begrüßt werden. | © Symbolbild: Pixabay

02.12.2020 | 02.12.2020, 18:55

Paderborn. Das Land NRW hat eine Quarantäne-Verordnung erlassen. Ziel ist es, die Regelungen zur Quarantäne zu vereinheitlichen und die Kommunen zu entlasten, da es angesichts der aktuell bundesweit hohen Fallzahlen für die örtlichen Gesundheitsämter schwierig ist, zeitnah Quarantänen für positiv Getestete und deren enge Kontaktpersonen auszusprechen. Das bedeutet, das positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sowie ihre Haushaltsangehörigen keine Quarantäne-Benachrichtigung mehr vom Gesundheitsamt bekommen. Stattdessen gelten für sie automatisch die Regelungen aus der Landes-Verordnung. Lediglich Kontaktpersonen ersten Grades, die nicht mit dem Infizierten in einem Haushalt leben, erhalten noch eine individuelle schriftliche Benachrichtigung.

„Wir schaffen es zurzeit in der Regel, infizierte Person am Tag, an dem uns das positive Testergebnis vorliegt, zu kontaktieren und mündlich unter Quarantäne zu stellen. Auch die Kontaktpersonen erreichen wir in der Regel am selben Tag und stellen sie ebenfalls mündlich unter bindende Quarantäne. Jedoch geht die anschließende schriftliche Benachrichtigung aufgrund der hohen Arbeitsbelastung mit einigen Tagen Verspätung heraus. Daher bedeutet die neue Verordnung des Landes für uns eine spürbare Erleichterung", begrüßt die Leiterin des Kreisgesundheitsamtes Constanze Kuhnert die neuen Regelungen.

Die Quarantäne-Regeln

Alle Personen, die mittels eines PCR-Tests positiv getestet wurden, müssen sich unmittelbar nach Bekanntwerden des Testergebnisses in sofortige 10-tägige Quarantäne (häusliche Isolierung) begeben. Leiden die Personen am Ende der Quarantänezeit unter coronatypischen Symptomen, verlängert sich die Quarantäne solange, bis sie 48 Stunden symptomfrei sind.

Auch die Haushaltsangehörigen von nachweislich Infizierten müssen sich ebenfalls unmittelbar in Quarantäne begeben. Ihre Quarantäne dauert 14 Tage seit Durchführung des Tests beim nachweislich Infizierten.

Nach 10 Tagen haben sie die Möglichkeit, einen PCR- oder einen Schnelltest (Poc-Test) durchzuführen. Ist dieser negativ und sie haben keine coronatypischen Symptome, ist die Quarantäne vorzeitig beendet.

Infizierte müssen ihre Kontaktpersonen selbst informieren

Erstmals müssen sich alle Personen, die einen PCR-Test vorgenommen haben, bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne begeben. Voraussetzung ist, dass sie coronatypische Symptome zeigen oder einen positiven Schnelltest gemacht haben. Das heißt, Personen, die aus beruflichen Gründen regelmäßig getestet werden wie Lehrkräfte oder Pflegepersonal, müssen nicht während der Wartezeit auf das Testergebnis in Quarantäne, wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen. Fällt der Test negativ aus, ist die Quarantäne beendet.

Das Gesundheitsamt wird weiterhin alle Kontaktpersonen ersten Grades von Personen mit einer bestätigten Infektion ermitteln, um so die Infektionskette zu unterbrechen. Dieser Personenkreis wird auch weiterhin vom Gesundheitsamt angerufen und erhält eine individuelle Quarantäneverordnung.

Das ist neu

Neu ist allerdings, dass die positiv Getesteten verpflichtet sind, alle Personen, mit denen sie in den letzten vier Tagen vor Durchführung des Tests oder seit der Durchführung des Tests einen engen persönlichen Kontakt hatten, selbst zu informieren. Diese Regelung dient der Unterstützung der Gesundheitsämter und der schnellen Benachrichtigung der Betroffenen. Auch Kontaktpersonen ersten Grades, die nicht mit dem Infizierten in einem Haushalt leben, können sich zehn Tage nach Erhalt der Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes testen lassen, um mit einem negativen Testergebnis die Quarantäne abzukürzen.

Weiterhin bleibt die Regelung bestehen, dass bei einem Infektionsfall in einer Schulklasse oder in einer Kita-Gruppe, die gesamte Klasse bzw. Gruppe in Quarantäne muss. Lediglich Personen, die durchgängig eine FFP2-Maske getragen haben, sind von dieser Quarantäneregelung ausgenommen. Die Quarantäne dauert 14 Tage nach Letztkontakt zur infizierten Person und kann am zehnten Tag der Quarantäne durch einen negativen Test frühzeitig beendet werden.