Paderborn

Wie die Kirche zur Feuerbestattung steht

Montagsakademie: Rüdiger Althaus zu Tendenzen in der heutigen Bestattungskultur. Angehörige haben Anspruch auf seelsorgerischen Beistand

Sicher ist der Tod: Rüdiger Althaus (l.) mit Berthold Wald, Organisator der Montagsakademie, im Audimax der Theologischen Fakultät Paderborn. | © Theologische Fakultät Paderborn.

13.01.2016 | 13.01.2016, 10:15

Paderborn. Mit seinem Vortrag "Sicher ist der Tod - unsicher das kirchliche Begräbnis?" im Rahmen der Montagsakademie der Theologischen Fakultät Paderborn hat Professor Rüdiger Althaus aus kirchenrechtlicher Sicht die Tendenzen in der heutigen Bestattungskultur in den Blick genommen. Dabei stellte er heraus, dass die katholische Kirche zwar die Feuerbestattung und mit ihr neue "Formen des Umgangs mit der Totenasche" unter bestimmten Voraussetzungen zulasse, an der Priorität der Erdbestattung jedoch weiterhin festhalte.

"Von Anfang an haben Christen das menschliche Sterben in enger Verbindung mit dem Leiden, Sterben und Auferstehen ihres Herrn Jesus Christus gesehen", erklärte Professor Althaus. Durch die Taufe würden Christen sich in dieses Heilsereignis hineingenommen sehen, worin die theologische Begründung der Priorität der Erdbestattung läge. Darum empfehle auch das Kirchenrecht nachdrücklich, dass "die fromme Gewohnheit beibehalten wird, den Leichnam zu beerdigen". Zur Möglichkeit der Feuerbestattung sagte Professor Althaus, dass das geltende Kirchenrecht sie nicht verbiete, "es sei denn, sie ist aus Gründen gewählt worden, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen". Eine Ablehnung des kirchlichen Begräbnisses käme lediglich in Betracht, wenn "die Kremation bewusst in materialistischer, pantheistischer oder naturreligiöser Vorstellung gewählt wurde in Ablehnung der zentralen christlichen Lehre von der Auferstehung der Toten".

Auch auf neuere Formen der Feuerbestattung ging Althaus in seinem Vortrag ein. Als Beispiele nannte er die anonymen Bestattungen der Urnen auf Gräberfeldern, die Urnenbestattungen in Kolumbarien, die Bestattungen der Totenasche in der Natur und die sogenannten Diamantenbestattungen, bei denen ein Teil der Asche nach der Kremation zu einem Diamanten gepresst wird. Als Fazit hielt Professor Althaus fest, dass die Kirche den Wandel im Umgang mit den sterblichen Überresten Verstorbener ernst nehmen müsse. Die klassische Erdbestattung nehme in der Bunderepublik derzeit nur noch 45 Prozent ein. Auch in Anbetracht des Rechtes auf ein kirchliches Begräbnis gelte es, die Gründe abzuwägen, die für oder gegen die jeweilige Bestattungsform sprechen könnten. Die Kirche habe zu reflektieren, "was von ihr mitgetragen werden kann, ohne ihre eigene Botschaft von der individuellen Berufung der menschlichen Person durch Gott und das von ihm jedem individuell geschenkte ewige Leben zu relativieren", erklärte Althaus.

Im Blick auf die Angehörigen eines Verstobenen bleibe zu beachten, "dass sie Anspruch auf seelsorglichen Beistand haben", wenn sie ihn wünschten, und ihnen die Möglichkeit geboten werden sollte, "an einem konkreten Ort um ihren Verstobenen zu trauern". Das kirchliche Begräbnis ist eine öffentliche liturgische Feier der Kirche für einen verstorbenen Gläubigen. Es handele sich um einen Dienst der Gemeinde an einem ihrer verstorbenen Glieder. Die Kirchlichkeit des Begräbnisses resultiere nicht allein aus der Beteiligung eines kirchlichen Amtsträgers. Einzelne Teile des kirchlichen Begräbnisses sind die Feier der Eucharistie, die Verabschiedung, das Geleiten zum Grab und die eigentliche Beisetzung.

Hinsichtlich des theologischen und pastoralen Sinns eines kirchlichen Begräbnisses nennt das kirchliche Gesetzbuch drei Aspekte: Es gewährt dem Verstorbenen "geistliche Hilfe", indem die Gemeinschaft der Gläubigen für ihn betet. Die Kirche ehrt mit dem Begräbnis den Leib des Verstobenen als Tempel des Heiligen Geistes. Den Lebenden soll das Begräbnis nach christlichem Glauben an die Auferstehung der Toten als Ziel des menschlichen Lebens Trost und Hoffnung geben.