Kreis Paderborn. Im Kreis Paderborn greift die Geflügelpest weiter um sich. Während das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) das Auftreten der Geflügelpest in Delbrück-Westenholz nun endgültig bestätigt hat, vermeldet das Kreisveterinäramt am Donnerstag, 20. November, erneut einen Fall des hochansteckenden Virus.
Der neueste Nachweis der Tierseuche betrifft wieder den Bereich Delbrück-Westenholz und wieder ist es ein Betrieb für Entenzucht betroffen. Ein Labor und dann das Friedrich-Löffler-Institut haben das Virus nachgewiesen. Somit gilt der Ausbruch laut Kreis Paderborn als offiziell bestätigt.
2.100 Enten mussten getötet werden. Die Restriktionszonen wurden bereits angepasst. Da allerdings auch die vergangenen drei Ausbrüche in dem Delbrücker Stadtteil lagen, haben sich die Schutz- und Überwachszone nur in wenigen Teilen verändert. Dies gilt auch für einen bereits offiziell nachgewiesenen Ausbruch in Rietberg im benachbarten Kreis Gütersloh.
Für sämtliches Geflügel gilt eine Aufstallpflicht im gesamten Stadtgebiet Delbrück sowie in Teilen von Salzkotten, Hövelhof und Paderborn. Dadurch soll der Kontakt zu Wildvögeln und somit die Einschleppung in Geflügelhaltungen verhindert werden. Wildgänse und Wildenten gelten als Träger der Erreger der Geflügelpest.
Virus breitet sich im Kreis Paderborn dynamisch aus
„Das Virus bereitet sich aktuell leider dynamisch aus“, erklärt Kreisveterinärin Bettina Bertelt. „Daher kann ich nur nochmals daran appellieren, die strengen Schutzmaßnahmen einzuhalten.“ Nach dem ersten Ausbruch in Delbrück-Lippling Anfang Oktober kam bis Anfang November zunächst kein neuer Ausbruch hinzu, doch nun nimmt die Anzahl der Fälle deutlich zu.
Bislang gibt es neben dem Fall in Lippling drei weitere betroffene Hausgeflügel-Bestände, alle befinden sich in Delbrück-Westenholz. Hinzu kommen insgesamt aktuell drei tote, nachweislich infizierte Wildvögel. Sieben Ausbrüche der Geflügelpest sind in Summe vom Friedrich-Löffler-Institut offiziell im Kreis Paderborn nachgewiesen. Gut 21.000 Tiere mussten bislang getötet werden.
Alle Personen im Kreis Paderborn werden gebeten, verendete, größere Wildvögel, Greifvögel, Rabenvögel und wildes Wassergeflügel dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn zu melden, damit die Tiere abgeholt und untersucht werden können. Tote Wildvögel sollten nicht berührt oder transportiert werden, um eine mögliche und ungewollte Verbreitung des Erregers der Geflügelpest zu verhindern. Die neue Karte zur Restriktionszone gibt es auf der Kreishomepage.
Aufstallpflicht für das Stadtgebiet Delbrück
Geflügelpest-Fälle hatte es zuletzt in Westenholz gegeben. In einem Betrieb mussten deshalb 1.500 Enten getötet werden (8. November), nachdem zuvor (3. November) 4.100 Enten, Gänse und Junghennen in einer anderen Haltung gekeult worden waren. Zudem war eine tot aufgefundene Wildgans nachweislich mit dem Virus infiziert, berichtet der Kreis Paderborn.
Aufgrund des derzeitigen Wildvogelzuges empfiehlt die Behörde vorsorglich allen Geflügelhaltern im Kreis Paderborn, ihre Tiere aufzustallen. „Wir müssen in dieser Situation möglichst alles tun, um unsere Geflügelstände zu schützen“, so Bertelt.
Geflügelpest-Ausbruch im Kreis Paderborn: 10.000 Tiere in Delbrück-Lippling getötet
Dichte an Geflügelhaltungen veranlasst Kreis Paderborn zum Handeln
Gerade in diesen Gebieten gibt es aufgrund der großen Dichte an Geflügelhaltungen und der Tatsache, dass vermehrt Wildvögel während des Vogelzuges dort rasten, ein besonders hohes Risiko, dass die Erkrankung in die Hausgeflügelbestände getragen wird, hieß es dazu vom Kreis Paderborn. Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel sollen mit der Aufstallpflicht konsequent vermieden werden.
Für betroffene Geflügelhalter gilt somit, dass sämtliches Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, beispielsweise einer Voliere, untergebracht werden müssen. Die Stallpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen wie Zutrittsverbote für Ställe, Wechseln der Kleidung und Desinfektionsmaßnahmen sind laut dem Kreisveterinäramt streng einzuhalten.
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Geflügelhaltern außerhalb der Pflichtzone wird das Aufstallen empfohlen
Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.
Anm. d. Red. (13. November): Dieser Artikel wurde aktualisiert.