Luftverkehr

Nach Zwischenfall in Paderborn: Das müssen Drohnenpiloten beachten

Auch die Hobbyfliegerei muss sich an europäische Regeln halten. Sowohl im Flug, als auch bei Anmeldung und Pilotenschein.

Zunehmendes Sicherheitsrisiko: Drohnen haben in den vergangenen Monaten mehrfach den Verkehr an Flughäfen stillgelegt. Soweit ist es in Paderborn noch nicht gekommen. | © dpa (Symbolbild)

24.11.2025 | 24.11.2025, 12:35

Paderborn. Die Deutsche Flugsicherung erläutert auf ihrer Webseite (dfs.de), welche gesetzlichen Vorgaben Hobby-Drohnenpiloten beachten müssen. Die wesentlichen Maßgaben entstammen der europäischen Drohnenverordnung, die seit 2021 in Kraft ist. Details hält die Webseite des Luftfahrtbundesamtes (lba.de) bereit.

Laut Deutscher Flugsicherung gelten in allen EU-Staaten einheitliche Regeln für den Einsatz von Drohnen. Sie sind in der europäischen Drohnenverordnung definiert, die die Geräte je nach Gewicht und Leistung in drei Kategorien, drei Unterkategorien und vier Risikoklassen unterteilt.

In die Kategorie „Offen“ fallen demnach die meisten Hobby-Drohnen sowie kommerzielle Flugsysteme - und damit die Mehrzahl aller Drohnen, die hierzulande in Umlauf sind. In der „offenen“ Kategorie gelten folgende Bestimmungen: Abschluss einer Haftpflichtversicherung, Mindestalter 16 Jahre, Flughöhe maximal 120 Meter über Grund, höchstzulässige Startmasse unter 25 Kilogramm, direkter Sichtkontakt zwischen Pilot und Flugobjekt, grünes Blinklicht an der Drohne bei Nacht, keine Flüge über Menschenansammlungen, kein Transport gefährlicher Gegenstände, kein Abwurf von Gegenständen.

Wichtige Gewichtsgrenze von 250 Gramm

Die Vorgaben der weiteren Unterkategorien unterscheiden sich je nach Startgewicht der Drohne - bis 900 Gramm, bis 4 oder bis 25 Kilogramm.

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Betreiber von Drohnen mit einem Startgewicht von mehr als 250 Gramm (also inklusive Akku und aller Anbauteile) haben zudem die Pflicht, sich beim Luftfahrtbundesamt zu registrieren. Gleiches gilt für Betreiber von Drohnen, die mit Kameras oder anderen Aufzeichnungssensoren ausgestattet sind.

Wer eine Drohne fliegen will, muss auch entsprechende Kenntnisse nachweisen. In der EU-Drohnenverordnung sind zwei Drohnenführerscheine definiert: Der EU-Kompetenznachweis und die EU-Fernpiloten-Lizenz. Beide EU-Drohnenführerscheine können etwa beim Luftfahrtbundesamt erworben werden.

Drohnensichtungen in der Nähe von Flughäfen oder in Kontrollzonen sollten umgehend bei der Polizei (Tel. 110) oder der Sicherheitszentrale des Flughafens gemeldet werden.