Borchen

Für E-Bikes gilt Promillegrenze nicht generell

32-jähriger Paderborner wehrt sich gegen Urteil

01.11.2013 | 01.11.2013, 09:57

Borchen (nw). Ein E-Bike ist nicht automatisch ein Kraftfahrzeug, für das die 0,5- Promille-Grenze gilt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden. Um dies zu beurteilen, bedürfe es weiterer Feststellungen zu technischen Eigenschaften des Fahrzeugs, so das OLG.

Ein 32 Jahre alter Paderborner hatte sich gegen ein Urteil des Amtsgerichts Paderborn gewehrt, das ihn zu einer Geldstrafe von 750 Euro und einem Fahrverbot verurteilt hatte, weil er mit 0,8 Promille im Blut auf seinem Pedelec angetroffen worden war.

Es bleibe unklar, ob der Mann ein Fahrrad oder ein Kfz geführt habe. Grund der Strafandrohung im Straßenverkehrsgetz ist die Gefahr durch das höhere Tempo, das mit Kfz erreichbar ist. AZ: 4 RBs 47/13