
Paderborn. Nach dem tödlichen Zünden einer Kugelbombe an Silvester 2024 in Geseke (Kreis Soest) klagt die Staatsanwaltschaft Paderborn einen 19-Jährigen aus Bad Lippspringe an. Er steht im Verdacht, die Kugelbombe illegal an einen 24-Jährigen verkauft zu haben. Zugleich sieht die Staatsanwaltschaft nun eine Mitschuld des Getöteten aus Bad Wünnenberg.
Der Käufer der Kugelbombe war wie berichtet infolge des Zündens tödlich verunglückt. Zu ihm soll der Bad Lippspringer zuvor über das soziale Medium Snapchat Kontakt gehabt haben. Der Verkäufer der Bombe muss sich nun vor dem Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Paderborn verantworten. Das hat die Staatsanwaltschaft Paderborn am Mittwoch, 24. September, mitgeteilt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 19-Jährigen den illegalen Verkauf von Kugelbomben nach Klasse F4 (Großfeuerwerk) sowie von nicht konformitätsbewerteten Böllern in sieben Fällen vor. Gegen die polizeilich ermittelten Käufer seien darüber hinaus gesonderte Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet worden.
Tod an Silvester: Bad Lippspringer soll 14 Menschen illegale Böller verkauft haben
Paderborner Staatsanwaltschaft sieht Mitschuld durch den getöteten Käufer
Bei der Durchsuchung hatten die Ermittler in den Kellerräumen des Bad Lippspringers illegale Sprengstoffe mit einer Nettoexplosivmasse von 12,5 Kilogramm gefunden, so die Staatsanwaltschaft. Die Kugelbomben seien industriell in China hergestellt worden. Auf welchem Weg die illegalen Sprengstoffe zu dem jungen Mann in Bad Lippspringe gelangt waren, hätten die Ermittler nicht klären können. Die „umfangreichen Ermittlungen“ seien durch die Kreispolizeibehörden Paderborn („EK Kugel“) und Soest vorgenommen worden.
Zugleich werde mit der Anklageschrift der Tatvorwurf der fahrlässigen Tötung des Käufers aus Bad Wünnenberg durch die Staatsanwaltschaft nicht mehr aufrechterhalten. Zur Begründung teilt diese mit, dass dem volljährigen Verstorbenen die Gefahren hätten bewusst sein müssen. Bei solch einer Kugelbombe (125 Millimeter) handele es sich um eine Explosivmasse von 693 Gramm. Die Staatsanwaltschaft gehe deshalb nach Aktenlage von einer eigenverantwortlichen Selbstschädigung des Opfers aus. Dies könne dem Verkäufer juristisch nicht als fahrlässige Tötung angelastet werden.
Das Strafverfahren könnte, im Falle der Verfahrenseröffnung, gegen Ende des Jahres vor dem Jugendschöffengericht Paderborn stattfinden, so die Staatsanwaltschaft. Der Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz könne, wenn dadurch wissentlich andere Personen gefährdet werden, mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.
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Staatsanwaltschaft Paderborn will Geld aus Verkäufen einziehen
Aufgrund des Alters des Bad Lippspringers dürfte in einer möglichen Hauptverhandlung auch eine Anwendung des Jugendstrafrechts mit anderen Strafen in Betracht kommen. Zudem strebt die Staatsanwaltschaft an, im Strafverfahren knapp 3.000 Euro aus vorangegangenen, illegalen Böllerverkäufen des 19-Jährigen einzuziehen.
Aufgrund des tragischen Falles warne die Staatsanwaltschaft Paderborn „nochmals eindringlich vor den Lebensgefahren“, die von illegalem Feuerwerk beziehungsweise Kugelbomben ausgehen.
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