Kreis Minden-Lübbecke. Die Polizei im Kreis hat am vergangenen Wochenende bei Einsätzen in Bad Oeynhausen, Minden und Espelkamp 21 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz erstattet. Zudem wurden am Sonntagvormittag in Bad Oeynhausen und Espelkamp die Gottesdienste mehrerer Glaubensgemeinschaften überprüft. Hier kam es zu keinerlei Beanstandungen.
In Bad Oeynhausen überprüfte eine Streifenwagenbesatzung am frühen Sonntagmorgen auf der Mindener Straße einen Pkw. Dabei stellten die Beamten fest, dass die fünf Insassen aus drei Hausständen stammten und keiner der in Minden und Petershagen wohnhaften Personen im Alter von 20 bis 26 Jahren in dem engen Fahrzeugraum eine Mund-Nase-Bedeckung trug.
Elf junge Leute standen auf einem Schulgelände dicht beisammen
Am späten Samstagabend rückten die Einsatzkräfte in Minden zur Kuhlenstraße aus. Nach einem Hinweis trafen die Polizisten gegen 22.30 Uhr auf einem Schulgelände elf junge Leute im Alter von 15 bis 20 Jahren an. Die Gruppe hielt sich nicht an die Regeln der Corona-Schutzverordnung Sie trugen keinerlei Mund-Nase-Bedeckung und standen sehr nahe beieinander. Hinweise, dass die Personen dort feierten, stellten die Beamten nicht fest. Nach den erfolgten Personalienfeststellungen erhielt die Gruppe einen Platzverweis.
Bereits am Freitagabend mussten die Ordnungshüter in der Breslauer Straße in Espelkamp einschreiten, da sich vor einem Kiosk eine fünfköpfige Gruppe von Männern im Alter von 21 bis 53 Jahren aufhielt, dabei dauerhaft den Mindestabstand unterschritt und keine Mund-Nase-Bedeckung trug.
Ein Kioskbetreiber hatte sich unter seine Kunden gemischt
Zu dem Quintett gehörte auch der Kioskbetreiber, der gegenüber den Beamten betonte, er habe die vor seinem Geschäft stehenden Personen mehrfach auf ihr ordnungswidriges Verhalten aufmerksam gemacht. Die widersprachen und wiesen darauf hin, dass sich auch der Betreiber selbst über längere Zeit in der Gruppe ohne Mund-Nasen-Schutz aufgehalten habe. Daraufhin stellten die Einsatzkräfte die Personalien aller Beteiligten fest, die jeder aus einem anderen Haushalt stammten. Gegen das Quintett wurden Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz gefertigt.