Schöffengericht

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Kinderpornografische Schriften: 52-jähriger Hüllhorster muss in Haft

Richter bemängelt, dass der Angeklagte in acht Jahren seit dem ersten entdeckten Fall nicht alles unternommen hat, um seine krankhafte Neigung zu bekämpfen.

Das Gericht in Minden blieb mit einer Haftstrafe von zwei Jahren drei Monate unter dem Antrag des Anklägers. | © Pixabay

30.09.2023 | 30.09.2023, 09:00
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