Bielefeld/Espelkamp. Der Spielautomatenhersteller Gauselmann wird sich unter Umständen noch eine längere Zeit gedulden müssen, ehe er in Deutschland auf dem lukrativen Sportwettenmarkt aktiv werden kann. Zwar hatte das Unternehmen aus Espelkamp, wie berichtet, als eines von 20 Unternehmen von der bundesweit zuständigen Aufsichtsbehörde des Landes Hessen eine Konzession erhalten. Aber eine Reihe von privaten Anbietern, die bei der Entscheidung leer ausgegangen sind, werden in Kürze das Verwaltungsgericht Wiesbaden anrufen.
Das kündigte der Bielefelder Rechtsanwalt Jusuf Kartal an, der sich auf Glückspielrecht spezialisiert hat. Auch seine Kanzlei bereite für einen Mandanten einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Konzessionserteilung vor, sagte Kartal dieser Zeitung. "Wir werden mit großer Wahrscheinlichkeit vor Gericht erfolgreich sein und die Sache auf Eis legen", kündigte Kartal an.
Der Bielefelder Anwalt hatte mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof maßgeblich dafür gesorgt, dass das staatliche Monopol gekippt und auch private Anbieter von Sportwetten zugelassen werden müssen. Zum 30. Juni 2012 wurde der Glücksspielstaatsvertrag entsprechend geändert und das Land Hessen zentral mit der Konzessionserteilung beauftragt. Ein "Glücksspielkollegium", in das alle 16 Bundesländer ein Mitglied entsandt haben, musste die Auswahl unter zunächst mehr als 100 Bewerbern treffen. Die Begrenzung auf 20 Konzessionen, aber auch die Auswahl der Bewerber sei "willkürlich und nicht nachvollziehbar", kritisiert Kartal.
Er führt für seine Argumentation zwei Rechtsgutachten ins Feld. Eines stammt von Freiburger Uni-Professor Thomas Würtemberger. Er kommt zu dem Ergebnis, dass das "Glücksspielkollegium" verfassungsrechtlich nicht legitimiert sei. Die andere Expertise äußert Zweifel, ob Oddset als staatliche Einrichtung den Zuschlag als Anbieter von Sportwetten bekommen durfte.