Bad Oeynhausen. Im Kreis Minden-Lübbecke ist die hochansteckende Geflügelpest ausgebrochen. Der Kreis Minden-Lübbecke informiert am 27. Oktober, darüber, dass die „Aviäre Influenza, Subtyp H5N1“ bei einem wildlebenden Kranich in Bad Oeynhausen nachgewiesen worden ist. Nur zehn Tage später, am 6. November, tritt eine Aufstallpflicht in Kraft.
Grund dafür sei neben dem nachgewiesenen Fall von Geflügelpest bei dem Kranich die Häufung von Verdachtsfällen im Kreisgebiet. Auch die aktuelle Ausbreitung insgesamt in Deutschland habe bei der Entscheidung eine Rolle gespielt, teilt der Kreis am Mittwochabend, 5. November, mit. Besonders im Landkreis Diepholz wurden in den letzten Wochen viele Fälle festgestellt und die Geflügelpest ist nah an die Kreisgrenze herangerückt.
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Das bedeutet die Aufstallpflicht im Kreis Minden-Lübbecke
Laut Friedrich-Loeffler-Institut - das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit - beginnt das Seuchengeschehen deutlich früher und intensiver als in den Vorjahren. Im Kreis Minden-Lübbecke häufen sich nun Funde an toten Wildvögeln. Bundesweit wurden bereits 29 Ausbruchsherde bei Wildvögeln verzeichnet. In dieser Saison sind Kraniche besonders oft betroffen.
Das Risiko für neue Ausbrüche gelte als hoch und landesweit fordern Fachleute konsequente Einhaltung aller Biosicherheitsregelungen. Konkrete Maßnahmen werden mit den umliegenden Kreisen und im Land NRW abgestimmt.
Die jetzt ausgerufene Aufstallpflicht bedeutet konkret, dass sämtliches Geflügel bis auf Weiteres in geschlossenen Ställen oder unter überdachten Einrichtungen gehalten werden muss. Überdachte Vorrichtungen müssen ebenso eine Seitenbegrenzung haben, damit Wildvögel nicht eindringen können. Ausgenommen von dieser Maßnahme sind Tauben und Ziehvögel.
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Weitere Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Geflügelpest
Da der Ausbruch der Geflügelpest immense wirtschaftliche Folgen für Geflügelhalter, Schlachtstätten und die verarbeitende Lebensmittelindustrie haben kann, sind Geflügelhalter ab sofort zu einer Reihe von Vorsichtsmaßnahmen verpflichtet.
- Direkten und indirekten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln verhindern
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände so lagern, dass Wildvögel keinen Zugang haben
- Personen- und Fahrzeugverkehr auf dem Gehöft und in den Stallungen auf ein Minimum reduzieren
- Aufzeichnungen von Personen führen, die mit Geflügel, Stallung oder Futter Kontakt haben
- Stallungen dürfen nur mit Schutzkleidung betreten werden
- Es wird empfohlen, an den Stallzugängen Desinfektionseinrichtungen aufzustellen
- Herkunft und Verbleib von Zu- und Verkäufen sind lückenlos zu dokumentieren
- Bei Krankheits- und Todesfällen im Bestand unverzüglich den Tierarzt informieren, bei Verdachtsfällen ist auch das Veterinäramt unverzüglich zu benachrichtigen
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Weitere Informationen zur Geflügelpest im Kreis Minden-Lübbecke
Tote oder krank erscheinende Zug- und Rastvögel wie Enten, Gänse und Kraniche sowie Greifvögel sollten nicht berührt werden. Der Fund sollte dem Veterinäramt umgehend gemeldet werden
Kontaktdaten und weitere Informationen zur aktuellen Lage, zu Biosicherheitsmaßnahmen und zur Meldepflicht erhalten Sie beim Veterinäramt des Kreises Minden-Lübbecke, beim Friedrich-Loeffler-Institut sowie online bei den Tierseuchenkassen und Landeskammern.