
Oerlinghausen. Die Digitalisierung der Angebote der Verwaltung ist einer der Gründe für einen gemeinsamen Antrag von CDU und Initiative Oerlinghausen (IO) während der jüngsten Ratssitzung. Beide Fraktionen beantragten, die Verwaltung zu beauftragen, eine digitale Hundemarke einzuführen. Bürgermeister Dirk Becker hätte den Antrag am liebsten sofort in die Fachausschüsse verwiesen, doch einige Ratsmitglieder hatten Mitteilungs- und Diskussionsbedarf.
CDU und IO begründeten ihren Antrag hauptsächlich damit, dass die meisten Hunde mehrere Halsbänder haben; ein Halsband aus Leder für den Alltag, ein Halsband aus Polyester für Regentage, ein Halsband, das Abends leuchtet und manchmal ein Hundegeschirr. Die Antragsteller gaben zu bedenken, dass jedes Mal die metallene Hundesteuermarke gewechselt werden müsse. Das aber werde oft vergessen, die Marke wird im Portemonnaie aufbewahrt oder hängt am falschen Schlüsselbund. Es wurde auch argumentiert, dass manche Hunde von der Marke irritiert werden. In der Hundesteuersatzung Oerlinghausens von 2015 steht: „Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen lassen.“
„Hundemarken werden unleserlich“
Es sei üblich argumentierten die Antragsteller, dass „eine Hundemarke auf Wiesen oder in Gebüschen verloren geht oder durch Abnutzungserscheinungen unleserlich wird“. Außerdem vereinfache eine digitale Hundemarke das Leben für Hundehalter und Verwaltungsmitarbeiter, denn in dem QR-Code, aus dem die digitale Hundemarke besteht, seien alle relevanten Informationen zum Tier hinterlegt.
Kämmerin Sabine Lindhorst, die der Verwaltungsdigitalisierung positiv gegenübersteht, bezweifelt im Gespräch mit der Neuen Westfälischen den Sinn einer solchen Umstellung. „In Bielefeld hat man die digitale Hundemarke eingeführt. Dort wurde sie in die Stadt-App einprogrammiert. Dabei sind Kosten in Höhe von 8.500 Euro entstanden.“ Zudem kostet ein QR-Code jährlich 500 Euro. Die Frage sei auch, wie man die digitalen Marken den Hundeeigentümern zu Verfügung stellen solle. „Per E-Mail“, fragt Lindhorst. „Und was passiert, wenn die E-Mail gelöscht wird, bevor der Code gespeichert wurde? Was ist mit Senioren, die sich mit E-Mais und Internet nicht auskennen? Und dass eine digitale Marke die Arbeit in der Verwaltung erleichtere, verneint sie deutlich. „Der Verwaltungsaufwand bleibt derselbe.“
„Diensthandys können keinen QR-Code lesen“
Schwierig sei es auch, wenn niemand gefragt werden könne, was es für ein Hund sei, der gerade vor einem stehe, weil er seinem Hundeführer weggelaufen sei. Wenn man von einem friedlichen, freundlichen Hund ausgehe, könne die Marke am Halsband des Hundes leicht gelesen werden. Über die eingeprägte Steuernummer lasse sich schnell der Eigentümer herausfinden.
Bei einer digitalen Marke ginge das nicht. Außerdem seien die Diensthandys der Mitarbeiter des Ordnungsamtes nicht mit Smartphones ausgerüstet, die QR-Codes lesen können.
Dennis Thon von der IO machte dann den Vorschlag, dass die Außendienstmitarbeiter alle mit einem Chiplesegerät ausgestattet werden könnten. Schließlich müssten alle Hunde geschippt werden. „Das stimmt nicht“, sagt Tierärztin Malin Held, die auch die Befähigung erworben hat, den für manche Hunderassen notwendigen Sachkundenachweis des Halters abzunehmen. „Geschippt werden müssen nur Hunde, die unter die 20/40-er-Regelung fallen, also schwerer als 20 Kilogramm oder größer als 40 Zentimeter sind. Außerdem die gefährlichen Hunderassen.“
Jetzt wird in den Fraktionen und den Fachausschüssen über den Antrag diskutiert.