Detmold. Am 14. Prozesstag des Auschwitz-Prozesses in Detmold ist es zu einem Eklat gekommen. Ein Anwalt der Nebenklage, Christoph Rückel, hat einen Befangenheitsantrag gegen die drei Berufsrichter des Prozesses gestellt. Der Prozess musste daraufhin unterbrochen werden.
Der Hintergrund: Ein Anwalt der Nebenklage hatte beantragt, den Auschwitz-Überlebenden Joshua Kaufman zu hören. Dieser war auf eigene Kosten aus Los Angeles angereist. Kaufman war in Auschwitz gezwungen worden, die Toten aus den Gaskammern zu schaffen.
Das Gericht hatte den Antrag, Kaufman zu hören, nach fast einstündiger Beratung abgelehnt. Der Grund: Die Auswirkungen des Giftgases Zyklon B habe ein Sachverständiger bereits ausführlich geschildert.
Nicht alle schloss sich dem Antrag an
Nicht alle Nebenkläger schlossen sich dem Befangenheitsantrag an. Einige Vertreter der Nebenklage und sie Staatsanwaltschaft reagierten vielmehr mit Unverständnis. Die Kammer muss jetzt unter Ausschluss der abgelehnten Berufsrichter bis zum nächsten Verhandlungstag am 20. Mai über den Befangenheitsantrag beraten.
In einem der letzten Auschwitz-Prozesse ist der ehemalige SS-Wachmann Reinholf Hanning angeklagt. Er muss sich wegen Beihilfe zum Mord an Hunderttausenden Juden im Vernichtungslager Auschwitz verantworten.