Warburg/Berlin (nw/scho). Zu einer festen Institution ist mittlerweile der "Berliner Abend der deutschen Feuerwehren" geworden. Er diene dem Gedankenaustausch zwischen Führungskräften und Bundestagsabgeordneten, erklärt Kreisjugendfeuerwehrwart Heinrich Mantel. Feuerwehrangehörige aus dem gesamten Bundesgebiet seien zu dem Verbandsabend angereist. Die Feuerwehrleute aus den Kreisen Höxter und Lippe wurden vom Bundestagsabgeordneten Cajus Caesar bei der Veranstaltung in Berlin begleitet.
"In der Regierungsfeuerwache Tiergarten in Berlin nutzten mehr als 100 Bundestagsabgeordnete und rund 350 Gäste aus Feuerwehren, Verwaltung und Verbänden die Gelegenheit zu einem regen Austausch", berichtet Heinrich Mantel, der dabei war. Als besondere Ehrengäste begrüßte der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), Hans-Peter Kroger, unter anderem Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich und den SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück. "Beide würdigten das vielfältige Engagement der Feuerwehren im ganzen Land", berichtet Mantel. Friedrich habe speziell die Rolle der Feuerwehr bei der Integration von Menschen aller Bevölkerungsgruppen hervorgehoben. Steinbrück knüpfte an die Verleihung der Deutschen Nationalpreises an (Info-Kasten) und zollte den Jugendfeuerwehren seinen Respekt. "In den Jugendfeuerwehren findet mehr statt, als nur Jugendarbeit; hier lernen Jugendliche Demokratie und setzen sich für die Stabilität der Gesellschaft ein", so Steinbrück.
DFV-Vizepräsident Hartmut Ziebs und der Vorsitzende des bayerischen Landesfeuerwehrverbandes, Alfons Weinzierl, wiesen auf aktuelle Probleme in den Feuerwehren hin. Weinzierl machte auf eine Bundesratsinitiative für Feuerwehrangehörige aufmerksam. So müssen ehrenamtliche Führungskräfte aus ihrer Aufwandsentschädigung anteilig Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen, ohne hieraus einen Leistungsanspruch zu haben. Diese "paradoxe Situation" trage zur Demotivation bei und müsse abgeschafft werden. Ziebs forderte in seinem Vortrag den Verzicht auf die Anrechnung von Vorschäden bei Dienstunfällen. Verunfallte Feuerwehrangehörige müssten unabhängig von degenerativen Vorschäden, die mit zunehmendem Alter nicht vermeidbar seien, die volle Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.
"Die Themen wurden nach dem offiziellen Teil mit den anwesenden 103 Bundestagsabgeordneten intensiv besprochen", berichtet Mantel.