Marienmünster. Einstimmig beschloss der Rat der Stadt Mariemünster die Durchführung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Biogasanlage in der Gemarkung Münsterbrock. Ziel des Verfahrens ist die Ausweisung des Betriebsgeländes der B&P Biogas GbR als "Sondergebiet für regenerative Energien".
Infolge verbesserter Systemabläufe kann die Biogasanlage an der Abtei Marienmünster wesentlich mehr Strom erzeugen, als zunlächst angenommen wurde. Einen stärkeren Motor ließen die Betreiber bereits einbauen.
Allerdings muss dieser zurzeit noch mit gedrosselter Leistung gefahren werden, weil die behördliche Betriebserlaubnis nur für eine landwirtschaftliche Anlage mit maximal 0,5 Megawatt und nicht für eine gewerbliche Anlage erteilt wurde. Eine darüber hinaus gehende Leistung bedingt die Änderung des Flächen-Nutzungs-Planes.
Zur weiteren Energieausbeute soll zudem überschüssiges Gas zur Abtei geführt und dort in einem externen Blockheizkraftwerk verstromt werden. Durch die Nutzung der Abwärme erfährt die Anlage eine erhebliche Effizienzsteigerung, so dass die in den nachwachsenden Rohstoffen enthaltene Energie nahe 100 Prozent genutzt wird.
Bei ihrem Ja zum Änderungsantrag legten mehrere Ratsvertreter Wert auf die Zusicherung, dass Bredenborn bei der Materialan- und abfuhr weitestgehend entlastet wird.
Das habe man in den Plänen bereits berücksichtigt, sagte Anlagenplaner Zimmermann. Es sei beabsichtigt, nahezu alles Material von der Abtei aus zu befördern. Die Pläne zur Anlagenerweiterung, die laut Bauamtsleiter Gerd Drews noch mehrfach dem Rat vorgelegt werden, sehen ein neues überdachtes Rohmateriallager sowie ein kombiniertes Rübenschnitzel- und Havariebecken vor.