BAD DRIBURG

Driburger missbrauchte Töchter des Nachbarn

Gericht verhängt Bewährungsstrafe

11.05.2011 | 11.05.2011, 00:00

Bad Driburg (JS). Seit März hat Milan T. (Name geändert) vor dem Landgericht Paderborn geschwiegen zu dem Vorwurf, er habe von 2002 bis 2009 drei Mal die heute 12 und 18 Jahre alten Töchter seines Nachbarn sexuell missbraucht (die NW berichtete). Gestern sprach ihn das Gericht schuldig und verhängte eine zehnmonatige Bewährungs- sowie eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro.

Ein Spruch, um den die Richter schwer und lange rangen. Sie hörten zahlreiche Zeugen, studierten Protokolle, diskutierten Gutachten und sinnierten über die rechtlichen Bedingungen des Einsatzes von Lügendetektoren. Doch gestern bestand für die Kammer unter dem Vorsitz von Margret Manthey kein Zweifel mehr, dass Milan T. die Töchter seines Nachbarn sexuell motiviert begrabscht und geküsst hat. Die Mädchen hätten die Wahrheit gesagt, als sie die Vorwürfe erhoben, sagten die Richter. Und das sehr konstant und widerspruchsfrei.

Just diese Meinung hatte in seinem Plädoyer auch Staatsanwalt Thomas Heinz vertreten. Der Driburger habe das Vertrauen der Mädchen ausgenutzt. "Er war für sie der nette Nachbar von nebenan."

Dass die Übergriffe bei den Mädchen wohl kaum in den Kleidern hängen bleiben werden, betonte Anja Brauckmann. "Es bleibt abzuwarten, welche Folgen sich da noch Bahn brechen werden", sagte die Nebenklagevertreterin. Womöglich sind dann die 1.000 bzw. 800 Euro Schmerzensgeld, die das Gericht ausurteilte, nur ein kleines Trostpflaster.

Dass mit diesem Urteil der Fall abgeschlossen ist, ist fraglich. Die Verteidigung, die vehement einen Freispruch forderte, ging mit der Paderborner Justiz hart ins Gericht. Der Staatsanwalt habe es sich leicht gemacht, als er ganz auf das Glaubwürdigkeitsgutachten des renommierten Experten für Rechtspsychologie, Professor Max Steller, setzte. Das weise nämlich "eklatante Fehler" auf. Und das Gericht habe seinen Mandanten schon früh vorverurteilt, weshalb Milan T. geschwiegen habe, "sonst hätte er nur verlieren können", meinte der Jura-Professor Holm Putzke. Revision ist somit nicht ausgeschlossen.