Löhne. Die Bauarbeiten für die neue Schweinemastanlage von Landwirt Ulrich Krutemeier laufen. Schon von weitem deutlich sichtbar zeigt ein großer Kran den Baufortschritt an. "Im Sommer wollen wir fertig sein", sagt Krutemeier. Die Gegner wollen trotz Baubeginn weiter gegen die Anlage kämpfen.
Die Baugenehmigung wurde bereits Mitte Oktober 2011 erteilt. Wegen der laufenden juristischen Auseinandersetzung hat Krutemeier jedoch bis weit ins neue Jahr mit dem Baustart gewartet. Jetzt ist er zuversichtlich, dass ihm keine juristischen Steine mehr in den Weg gelegt werden. Die Ablehnung des Eilantrages auf vorläufigen Baustopp Ende Januar gab das Startsignal.
Die Arbeiter vom Bauunternehmen Greten sind zurzeit damit beschäftigt, den Rohbau zu errichten. "Es werden Fertigelemente verbaut", sagt Bauherr Ulrich Krutemeier. Geliefert werden sie bereits mit eingebauten Fenstern und vom großen Teleskopkran eingeschwenkt.
Schon jetzt ist die Aufteilung des Gebäudes in Stallbereiche und Gänge erkennbar. Der Boden ist geprägt von Spalten, durch die die Gülle in ein spezielles Güllekammersystem gelangen wird.
"Der Rohbau steht ziemlich schnell. Der Innenausbau wird deutlich mehr Zeit kosten", sagt der Landwirt. Dann geht es um den Einbau der Ställe, die Isolierung und die Be- und Entlüftung.
Der Rohbau entsteht als geschlossenes System. "So erreichen wir, dass das Gebäude mäusedicht wird." Das bedeute zwar nicht, dass Mäuse in nicht in den Stall kommen, allerdings könnten die Nager in den Wänden durch diese Bauweise keine Schäden anrichten.
Eine Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität fürchten einige Nachbarn von Ulrich Krutemeier. Kurz nach Bekanntwerden der Pläne vor rund zwei Jahren hatte sich deren Widerstand formiert. Und der hält bis heute an.
Auch weil der Antrag auf vorläufigen Baustopp vom Verwaltungsgericht Minden im Januar abgelehnt wurde, hat Eckard Gläsker, Anwalt der Gegner, nur wenig Hoffnung. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht läuft weiter. Es könnte erst am Jahresende abgeschlossen werden. "Wir werden weitere gutachterliche Stellungnahmen vorlegen." Dass diese Stellungnahmen die Anlage verhindern, ist jedoch auch nach Einschätzung von Gläsker fraglich: "Die Chancen sind nach derzeitiger Beurteilung nicht optimal."
Einen Hoffnungsschimmer sieht er in der immer wieder diskutierten Geruchsbelästigung. "Es geht darum, welcher Wert bei der durchschnittlichen Geruchsbelästigung vom Gericht herangezogen wird", so der Jurist. Die Regel sei, dass die Geruchsbelästigung nicht hinnehmbar sei, wenn sie 25 Prozent der Jahresstunden überschreite. Das Oberverwaltungsgericht Münster habe erkennen lassen, dass auch 22 Prozent bereits unzumutbar seien. Gläsker: "Da sehe ich Chancen. Und wenn nicht zurückgebaut werden muss, dann muss möglicherweise die Luftfilterung noch verbessert werden."
Bis darüber entschieden ist, werden die neuen Schweine auf dem Wittel längst eingezogen sein.