Kreis Herford (jwl). Der Kreisausschuss wird am Mittwoch darüber entscheiden, ob der Kreis Herford Rechtsmittel gegen die Urteile im Fall des Vereins zur Stärkung der Schulen einlegt. Doch das ist nach Informationen der NW nicht mehr das einzige Thema. In den Fokus rücken nun erneut aktive und ehemalige politische Akteure.
"Wir sehen möglichen Rechtsmitteln des Kreises Herford sehr gelassen entgegen", erklärte dagegen Engelkings Rechtsanwalt Hans Bubenzer.
Das Verwaltungsgericht in Minden hatte die Verjährung von Forderungen des Kreises gegenüber dem ehemaligen Leiter des Regionalen Bildungsbüros über 161.000 Euro festgestellt. 31.000 Euro muss Gerhard Engelking aber an den Kreis zahlen.
Gleichzeitig hat das Mindener Gericht bei Ex-Landrätin Lieselore Curländer eine "Sorgfaltspflichtverletzung" sowie eine daraus resultierende "grob fahrlässige Unkenntnis" attestiert, die sich nicht nur auf ihre Funktion als Vorsitzende des Schulvereins beschränke, sondern auch ihr Amt als Landrätin erfasse. In einer ersten Stellungnahme hatte die Ex-Landrätin diese Vorwürfe zurückgewiesen. Sie teile die Rechtsauffassung des Gerichts nicht.
Wie der Bielefelder Insolvenzverwalter des Schulvereins, Andreas Stratenwerth, erklärte, stelle sich aber die Frage, "in wie weit sich die Vereinsvorsitzende und ehemalige Landrätin Lieselore Curländer durch ihr Verhalten schadenersatzpflichtig gemacht" habe. Diese Frage gelte aber auch für den gesamten Vorstand des Vereins zur Stärkung der Schulen.
Nach NW-Informationen werden ähnliche rechtliche Fragestellungen im Vorfeld der morgigen Kreisausschusssitzung durch den Kreis bereits gestellt und auch rechtlich geprüft. Es geht um 161.000 Euro.
Hingegen wirkt sich das Mindener Urteil für Gerhard Engelking in puncto Schadenersatzanspruch nach einer ersten Bewertung durch Insolvenzverwalter Stratenwerth positiv aus: "Ich gehe davon aus, dass sich im Rahmen des Insolvenzverfahrens die Chancen einer Klage gegen Herrn Engelking verschlechtert haben", stellt Stratenwerth vorläufig fest. Nach dem Mindener Urteil könne die Insolvenz auch auf "kollektive Verfehlungen" zurückgeführt werden. Er müsse das Urteil aber noch genau prüfen. Eine letztendliche Entscheidung über den Fortgang werde bei einer Gläubigerversammlung, die er einberufen will, getroffen. Rund 15 Gläubiger haben Ansprüche gegenüber dem Verein geltend gemacht.
Engelking Rechtsanwalt Bubenzer sieht ebenfalls den Kreis in der Pflicht: Wörtlich heißt es in dem vom damaligen Kreis-Sozialdezernenten und späteren Herforder Bürgermeister, Thomas Gabriel, mit Vermerk versehenen Schreiben von 1996: "Für Herrn Engelking werden für die Dauer der Beteiligung (am Schulverein, d. Red) des Kreises Herford Überstunden dienstlich angeordnet, die finanziell abgegolten werden." Die Überstunden seien nie angeordnet worden, so Bubenzer. Gleichzeitig habe der Kreis durch die Mehrarbeit seines Mandanten sogar zusätzlicher Einnahmen erzielt.