Kreis Herford. Für den Kreis Herford gilt ab Mittwoch, 1. Februar, eine neue Corona-Schutzverordnung. Ein Überblick über die neuen Regelungen.
Alle Isolierungen, die noch auf Grundlage der derzeit geltenden Corona-Verordnung begonnen wurden, enden automatisch mit Ablauf des Januars. Der Kreis Herford weist jedoch darauf hin, dass die Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Gruppen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen aber weiterhin bestehen bleiben.
Isolationspflicht
Zum 1. Februar endet in Nordrhein-Westfalen die bisherige Auflage, sich im Fall einer Corona-Infektion fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben. Isolierungen, die noch auf Grundlage der derzeit geltenden Corona-Verordnung begonnen wurden, enden automatisch mit Ablauf des Januars.
Krankenhäuser, Pflegeheime und Arztpraxen
In Kliniken, Arztpraxen und Pflegeheimen müssen Beschäftigte und Besucher weiterhin eine Maske tragen. Ein negativer Selbsttest für Besucher reicht zum Betreten grundsätzlich aus, soweit nicht die Einrichtung eine Testmöglichkeit vor Ort auf ihrem Gelände anbietet. Wer positiv auf Corona getestet wurde, darf diese Einrichtungen – dazu gehören auch Werkstätten für Menschen mit Behinderungen – für fünf volle Tage nach dem positiven Test nicht betreten. Auch Beschäftigte dürfen erst mit dem Vorliegen eines negativen Testergebnisses wieder zur Arbeit kommen.
Schulen
Die Corona-Testungen laufen an den Schulen aus. Damit endet die regelmäßige Ausgabe von fünf Selbsttests pro Monat an die Schüler. Masken können an Schulen weiterhin freiwillig getragen werden. Lehrer und Schüler (bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren deren Eltern) entscheiden darüber laut Ministerium eigenverantwortlich. Nach dem Wegfall der Isolationspflicht wird jedoch "positiv getesteten Personen dringend empfohlen, für fünf Tage in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske zu tragen", wie es in einer Mitteilung der Kreisverwaltung heißt. Die allgemeine Empfehlung zum Tragen einer Maske wird aufgehoben.
Kitas
Auch in den Kindertageseinrichtungen wird es keine Sonderregeln mehr geben. Die Regeln zum Testen fallen dort ebenfalls ersatzlos weg. Unabhängig von der Corona-Pandemie gilt jedoch immer: "Ein Kind mit Krankheitssymptomen gehört nicht in die Schule oder Kindertagesbetreuung", so der Kreis.
Öffentlicher Nahverkehr
In NRW läuft zudem die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr zum Februar aus. In Bussen und Bahnen müssen Passagiere keine Maske tragen.