Kreis Herford

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Impfpflicht in der Pflege: Ein Gesetz ohne große Folgen

Die Verfassungsbeschwerde zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist gescheitert. Im Kreis haben hunderte Mitarbeiter einen unklaren Impfstatus. Ihre Arbeit führen sie weiterhin aus.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt für Pflegekräfte und medizinisches Personal. Es kann ein Beschäftigungsverbot blühen. Darüber entscheidet das Gesundheitsamt, passiert ist bis dato aber noch nichts. | © Symbolfoto/ Pixabay

Susanne Blersch
23.05.2022 | 23.05.2022, 02:00
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