Kreis Herford

Kreis erwartet Verschärfung der Corona-Regeln

Das Infektionsgeschehen im Kreis Herford ist nach wie vor angespannt. Landrat fordert Landesregierung auf, die Corona-Schutzverordnung zu verändern.

Der Kreis erwartet weitere Einschränkungen. | © Pixabay (Symbolbild)

26.10.2020 | 27.10.2020, 14:13

Kreis Herford. Seit Samstag 0 Uhr gelten im Kreis Herford bereits verschiedene Maßnahmen und Beschränkungen, die ab einer 7-Tagen-Inzidenz von über 50 in Kraft treten.

Ab morgen, Dienstag, 27. Oktober, gelten dann auch die Begrenzungen der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen, Versammlungen oder Kongressen auf 100 Personen. Das gibt der Kreis Herford in seinem täglichen Corona-Update bekannt. „Wir warten ab, inwiefern die betroffenen Maßnahmen Wirkung zeigen und werden schauen, welche Maßnahmen darüber hinaus notwendig sein werden", erklärt Landrat Jürgen Müller. Am Montag verzeichnet der Kreis Herford erneut einen Anstieg der Corona-Zahlen. 101 neue Corona-Infektionen sind seit Sonntag dazu gekommen.

Zudem erwartet der Kreis Herford vom Land Nordrhein-Westfalen eine Verschärfung der Maßnahmen in der neuen Corona-Schutzverordnung. Die aktuelle Verordnung läuft am Samstag, den 31. Oktober aus. „Wir fordern von der Landesregierung, die Corona-Schutzverordnung in einer Art und Weise zu verändern, die die dramatische Infektionslage berücksichtigt", so der Landrat.

Verpflichtende Maßnahmen bei einer 7-Tages-Inzidenz über 50 (Gefährdungsstufe 2) in der Übersicht:

- Begrenzung der Gruppengröße bei Zusammenkünften in der Öffentlichkeit außerhalb von Familien oder Personen zweier Hausstände auf 5 Personen.

-"Sperrstunde": Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.

-Begrenzung Teilnehmerzahl bei Festen aus herausragendem Anlass außerhalb des privaten Raums auf 10 Personen; es gilt die dringende Empfehlung, diese Höchstgrenze auch bei Festen im privaten Raum zu berücksichtigen

-Begrenzung Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen/Versammlungen/Kongressen auf 100 Personen ab dem vierten Tag nach Feststellung (= ab Dienstag, den 27.10.2020)

Ausnahme: Vorlage eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes bis mindestens drei Tage vor Veranstaltung (dann max. 500 Personen im Freien und 250 Personen in Innenräumen)

- Maskenpflicht auch am Sitz- und Stehplatz: Bei Konzerten und Aufführungen sowie bei sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen muss ein Mund-Nasen-Schutz auch am Sitz- oder Stehplatz getragen werden. Auch für Zuschauer bei Sportveranstaltungen (drinnen und draußen) gilt diese Regelung.

- Ausweitung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf im folgenden Außenbereich des Kreises Herford:

  • Stadt Herford: das Stadtgebiet innerhalb des Walls, mit Ausnahme des Walls selbst

- Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen Personen, die nicht zu den vorstehend genannten Gruppen gemäß § 1 Abs. 2 CoronaSchVO gehören (auch bei festen Sitzplätzen und Vorliegen eines namentlichen Sitzplans)

  • bei internen Unterrichtsveranstaltungen, praktischen Übungen und Prüfungen im öffentlichen Dienst
  • bei Bildungsangeboten oder Prüfungen von außerschulischen Einrichtungen und Organisationen
  • bei Konzerten, Aufführungen in öffentlichen oder privaten Kultureinrichtungen
  • - beim Betrieb von Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen u. ä.
  • bei sonstigen Veranstaltungen, Versammlungen oder Angeboten, die nicht unter besondere Regelungen der Coronaschutzverordnung fallen