Herford

Foto-Handys in der Sauna verboten

Wie Bade- und Saunabetriebe auf die Nutzung von Mobiltelefonen reagieren

03.01.2014 | 03.01.2014, 00:00
Foto-Handys in der Sauna verboten - © OWL
Foto-Handys in der Sauna verboten | © OWL

Herford. Allzeit erreichbar zu sein. Das ist längst zu einem Fluch geworden, der Menschen bis an klassische Orte der Entspannung wie die Sauna verfolgt. Hier aber können Handys und Tablet-PCs zu Konflikten führen: Andere Gäste fühlen sich nicht nur durch die Betriebsamkeit gestört, sondern fürchten auch, sie könnten heimlich gefilmt oder fotografiert werden.

Das Sport- und Freizeitbad H2O in Herford hat für dieses Problem nun eine besondere Lösung gefunden. "Das Telefonieren ist nicht gestattet", erläutert Pressesprecher Markus Diering. Wer dennoch auf Smartphone oder Tablet-Computer nicht verzichten will, muss Vorkehrungen treffen: "Die Nutzung von Handys und Tablets als E-book-Reader oder Ähnlichem ist nur mit einem Sichtschutz, einem Aufkleber auf der Fotolinse, erlaubt." Die Aufkleber werden am Eingang und in der Gastronomie ausgegeben.

Die Besucher scheinen mit der Regelung zufrieden. "Die meisten Gäste sind froh, dass sie eine Zeitlang offline sind, und bevorzugen ein Buch oder eine Zeitung auf Papier", so Diering. Allerdings nehme die Zahl der Gäste zu, die Lesestoff elektronisch gespeichert hätten, "und dieser Entwicklung tragen wir Rechnung". So lange sich die Nutzung der Geräte ausschließlich auf das Lesen beschränke, werde sich kein Gast beschweren.

Sauna-Bund schlägt strikte Regelung vor

Der Deutsche Sauna-Bund mit Sitz in Bielefeld schlägt dagegen eine strikte Regelung vor und schreibt in der empfohlenen Haus- und Badeordnung: "Geräte, mit denen fotografiert und/oder gefilmt werden kann, dürfen in den textilfreien Bereich nicht mitgenommen werden. Fotografieren und Filmen fremder Personen ist ohne deren Einwilligung rechtlich nicht gestattet."
Handys werden in der Sauna auch deshalb kritisch gesehen, weil sie mit Kamerafunktion ausgestattet sind. - © FOTO: DPA
Handys werden in der Sauna auch deshalb kritisch gesehen, weil sie mit Kamerafunktion ausgestattet sind. | © FOTO: DPA

Horst Foerdermann, Inhaber eines Saunabetriebs in Hiddenhausen, folgt diesem Vorschlag. "Bei uns gilt ein generelles Handy-Verbot", sagt er und verweist auf Schilder am Eingang. Eine Ausnahme gibt es lediglich für Ärzte, Rettungsassistenten und Personen aus ähnlichen Berufsgruppen. "Da bieten wir an, das Handy in Verwahrung zu nehmen und sie im Notfall zu benachrichtigen."

Als "einfach" bezeichnet Hans-Werner Bruns, Geschäftsführer der Bielefelder Bäder und Freizeit GmbH, die Regelung im Freizeitbad Ishara: "Im Saunabereich sind weder Handys noch Tablets mit Fotografiefunktion erlaubt." Wer telefonieren wolle, müsse auf die Galerie ausweichen. Dabei gehe es nicht nur um die Intimsphäre der Gäste, sondern auch um ihre Ruhe, "schließlich ist es lästig, wenn ständig Handys klingeln". Wenn Besucher ihr E-Book im Ruhebereich nutzen wollten, solle das bei den Mitarbeitern angemeldet werden.

Nicht ganz einverstanden ist damit ein Besucher der Ishara-Sauna. "Grundsätzlich habe ich natürlich Verständnis dafür, dass Saunagäste andere nicht fotografieren dürfen – aber darum geht es meist ja auch nicht", sagt der Bielefelder. "Der eine möchte eben arbeiten, der andere private Kontakte pflegen."

Er hat einen Vorschlag zur Güte: "Man könnte einen kleinen Bereich zur Tablet- oder Smartphone-Nutzung ausweisen und diesen dann sogar mit WLAN ausstatten." Schließlich sollte jeder selber entscheiden dürfen, ob er in der Sauna arbeiten möchte oder nicht.

INFORMATION


Rechtliche Lage

Nach Paragraph 201a des Strafgesetzbuchs macht sich strafbar, wer von einer Person, die sich in "einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt . . . und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt".

Das Oberlandesgericht Koblenz hat allerdings entschieden, dass eine Sauna kein solcherart geschützter Raum ist und deshalb ein Strafverfahren gegen einen Mann abgelehnt, der heimlich dort fotografiert hatte.

Saunabetreiber verhängen das Verbot von fotofähigen Handys deshalb in der Regel über die Hausordnung.