Verl. Darf ein Justizvollzugsbeamter nebenberuflich mit Waffen handeln? Das inzwischen aufgelöste Landesjustizvollzugsamt in Wuppertal hatte im Jahr 2006 damit keine Probleme und erteilte dem Verler Landesbeamten eine auf fünf Jahre befristete Nebenerwerbsgenehmigung. Die lief mit dem 28. Februar vergangenen Jahres aus. Doch der jetzt für die Verlängerung zuständige Dienstherr, der Leiter einer Bielefelder JVA, hatte Bedenken.
Er verweigerte sein Einverständnis für den Freizeithandel seines Beamten – und sieht sich nun einer Klage des Verlers vor dem Mindener Verwaltungsgericht gegenüber. Am 21. Februar kommt es zur Verhandlung.
Als die Nebentätigkeit des Gefängniswärters, damals im Range eines Justizhauptsekretärs, vor etwas mehr als zwei Jahren öffentlich wurde (weil sich Nachbarn darüber beschwert hatten, dass Kunden und Besucher des "Waffenkontors" eine Zufahrt blockierten) und für landesweite Schlagzeilen sorgte, läuteten im Düsseldorfer Justizministerium die Alarmglocken.
Doch alles war völlig legal. Der Beamte hatte nicht nur der Behörde sein Geschäft gemeldet, sondern auch bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) sein "Waffenkontor" im Juni 2007 registrieren lassen und als Unternehmensgegenstand "Handel mit und Vermittlung von Schusswaffen und Munition" angegeben. Von der IHK konnte er die entsprechende Ausbildung vorweisen, der Polizei wurde der Kleingewerbebetrieb gemeldet. Auch eine Steuernummer gab es.
Doch blieb die Frage, ob Justizvollzugsdienst und Waffenhandel miteinander vereinbar sind. Denn das Dienstrecht bestimmt, dass einem Beamten dann die Nebenerwerbsgenehmigung zu versagen ist, wenn dieser Nebenerwerb dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung schaden könnte.
Diesen Eindruck hat der Waffenhandel des Justizvollzugsbeamten bei seinem Dienstherrn erweckt. Denn wer auf die – inzwischen abgeschaltete – Internetseite des "Waffenkontors" blickte, der fand zwar keine konkreten Angebote des Freizeithändlers, wohl aber Abbildungen verschiedener Pistolen und Gewehre: einen Colt, der einst zur Standardbewaffnung der US-Armee gehörte; eine P38 der Deutschen Wehrmacht; eine Dragunov, das Gewehr der Scharfschützen im ehemaligen Ostblock.
Die moralischen Bedenken, ob der Dienst im Gefängnis, das Straftäter ja zur Umkehr und einem gesetzmäßigen Leben erziehen soll, mit einem Waffenhandel vereinbar ist, kommen nicht nur vom Dienstherrn, sondern auch von der Gewerkschaft, welche die Interessen der Justizbeamten vertritt. Und so unterschreibt der stellvertretende Landesvorsitzende des Bundes der Strafvollzugsbediensteten (BSBD), Ulrich Biermann, den Vergleich, den der damalige BSBD-Landeschef Klaus Jäkel seinerzeit zog: "Das ist so, als ob ein Pastor eine Bar hätte."