Schloß Holte-Stukenbrock

Angeklagter bestreitet Missbrauch
06.11.2012 | 06.11.2012, 00:00

Schloß Holte-Stukenbrock (joh). Bisher hatte er geschwiegen, doch gestern, am dritten Verhandlungstag, äußerte sich der des 85-fachen sexuellen Kindesmissbrauchs angeklagte Volker I. (Name geändert) aus Schloß Holte-Stukenbrock zum ersten Mal zu den Vorwürfen: "Ich bin unschuldig, ich habe nichts getan."

Wie berichtet, soll der 46-Jährige in der Zeit von Anfang 1995 bis zum 21. März 2002 die bei Beginn der Übergriffe sechsjährige Tochter seiner Lebensgefährtin sexuell missbraucht haben, indem er sich nachts zu dem vermeintlich schlafenden Kind legte und es unsittlich berührte. Tatorte waren erst die Wohnung des Angeklagten und später die gemeinsame Unterkunft des Paares in Bielefeld.

Die bisherige Beweisaufnahme habe ergeben, dass die in der Anklage enthaltenen Daten korrigiert werden müssten, gab der Vorsitzende der II. großen Strafkammer des Landgerichts Bielefeld, Georg Zimmermann, gestern zu bedenken. Die Übergriffe hätten – wenn überhaupt – frühestens 1999 begonnen. Damit reduziere sich ihre Zahl und das mutmaßliche Opfer sei älter gewesen als von der Staatsanwaltschaft angenommen. Unter diesen Umständen liege bei einem Geständnis eine Bewährungsstrafe im Bereich des Möglichen, so die Überlegung des Vorsitzenden, die er ausdrücklich als seine persönliche Ansicht bezeichnete.

Anschließend erhielt Volker I. Gelegenheit, sich mit seiner Verteidigerin Nicole Friedrich zu beraten. Ergebnis: siehe oben. Sowohl Friedrich als auch Rechtsanwältin Anke Wöhler, die die heute 23-jährige Geschädigte als Nebenklägerin vertritt, stellten mehrere Anträge. Die Verteidigerin möchte ein Glaubwürdigkeitsgutachten über die Zeugin erstellen lassen.

Auch Wöhler beantragte ein psychiatrisches Gutachten. Begründung: Ihre Mandantin leide unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, durch die sich Widersprüche in ihrer Aussage erklären ließen. Beide Anwältinnen benannten außerdem noch mehrere Zeugen. Zur Fortsetzung des Prozesses am 12. November hat der Vorsitzende fünf Zeugen und erneut die Nebenklägerin geladen. Dann soll auch die Entscheidung über die Einholung von Gutachten verkündet werden.