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Datenschutz an Schulen: Darf es überhaupt noch Adress-Listen geben?

Neue Verordnung: Vieles läuft schulintern im Hintergrund ab. Datenschützer prüfen die Abläufe und geben den Schulen Tipps. Adresslisten darf es weiterhin geben, allerdings müssen die Eltern sie selbst anfertigen

Die neue Verordnung stellt Schulen vor neue Herausforderungen. | © Pixabay

Sigurd Gringel
24.09.2018 | 24.09.2018, 12:12
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