12.08.2016 | 02.11.2016, 14:41
Rietberg/Hamm
Zudem muss die frühere Vorsitzende Richterin gegen ihren Willen in die X. Strafkammer zurück
Rietberg/Hamm. Die beiden im Rietberger Mordprozess Beschuldigten Artur T. und Robert D. werden nicht aus der Untersuchungshaft entlassen. Das geht aus einem aktuellen Beschluss des zuständigen dritten Strafsenates des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Da der Prozessauftakt bereits dreimal verschoben wurde, sind die mutmaßlichen Täter länger als eigentlich zulässig inhaftiert; die Frist beträgt sechs Monate. Die besonderen Voraussetzungen für die Haftfortdauer seien aber gegeben, teilt der Senat mit.
Der Senatsbeschluss wirbelt auch die Besetzung der X. Strafkammer des Landgerichts Bielefeld, die den Fall verhandeln soll, noch einmal ordentlich durcheinander. Die Kammer soll das Verfahren nun am 1. September in der bereits ursprünglich geplanten Besetzung mit der Vorsitzenden Richterin Jutta Albert und den Beisitzern Marc Brüning und Ulrike Breuer eröffnen. Alle drei hatten sich zunächst für verhindert erklärt. Danach ernannte das Präsidium des Landgerichts Christoph Meiring zum neuen Vorsitzenden Richter.
Christian Nubbemeyer, Pressesprecher des Oberlandesgerichtes, verweist auf das Recht auf den gesetzlichen Richter. Demnach muss vor einem Prozess bestimmt sein, welches Gericht und welcher Richter zuständig ist. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Gütersloher Anwalt Martin Rother, Strafverteidiger von Robert D., die Entscheidung: „Jetzt wurde bestätigt, dass sowohl Frau Albert als auch die beiden Beisitzer den Vorsitz nicht hätten ablehnen dürfen", sagt Rother. Auch Detlev Binder, der Artur T. vertritt, hatte die Wechselspiele in der Kammer stark kritisiert.
Insbesondere diskutierte der Strafsenat bei einem Beratungstag die Frage, ob Säumnisse des Landgerichts für die erheblichen Verzögerungen im Prozess verantwortlich sind. Dies verneinte der Senat. Martin Rother sieht das anders: „Dass die Säumnisse des Gerichts zu Lasten der Angeklagten gehen, finde ich prekär."
Besondere Brisanz birgt die Personalsituation von Jutta Albert. Ihr Ruhestand war für Ende September geplant. Ob das noch möglich sei, müsse nun das Landgericht Bielefeld entscheiden, so Nubbemeyer. Es droht ein Richterwechsel im laufenden Verfahren. Die „bislang beabsichtigte Terminierungsdichte" beanstande der Senat nicht – noch nicht, wie es ausdrücklich heißt. „Der Senat geht davon aus, dass die Kammer zusätzliche Hauptverhandlungstermine einschieben kann", sagt Christian Nubbemeyer.
Zur weiteren Begründung der Haftfortdauer führt der Senat aus, Artur T. und Robert D. seien „dringend verdächtigt", im November Heinz S. auf seinem Hof in Rietberg-Westerwiehe getötet zu haben. Zudem lägen die Haftgründe der Fluchtgefahr sowie der Schwerkriminalität vor.
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