Rheda-Wiedenbrück

"Nachteile für Kunden": Kartellamt untersagt Fusion von Westfalia

Unternehmen sollte mit niederländischem Konkurrenten Brink vereint werden

Der Maschinenbauer Westfalia sitzt in Rheda-Wiedenbrück. | © Marion Pokorra-Brockschmidt

18.06.2018 | 18.06.2018, 17:09

Bonn (dpa). Der Hersteller von Anhängerkupplungen Westfalia aus Rheda-Wiedenbrück wird wegen Bedenken des Bundeskartellamts nicht mit dem Konkurrenten Brink aus den Niederlanden fusioniert. Die Unternehmen hätten ihre Fusionsanmeldung zurückgenommen, teilte das Kartellamt mit.

Westfalia gehört seit 2016 zum amerikanischen Automobilzulieferer Horizon Global Corporation. „Horizon/Westfalia ist bereits jetzt Marktführer bei Anhängerkupplungen", sagt Kartellamtspräsident Andreas Mundt laut Mitteilung.

Nach der Übernahme des drittstärksten Anbieters Brink hätte es nur noch einen wesentlichen Wettbewerber gegeben. „Der Zusammenschluss hätte damit für die Kunden zu erheblichen Nachteilen geführt." Daher habe das Kartellamt den Unternehmen angekündigt, die Fusion zu untersagen.