Mehrjährige Haftstrafe

Vertrauen ausgenutzt: Mann missbraucht 11-jährige Nichte aus dem Kreis Gütersloh

Der Mann bestreitet die ihm zur Last gelegten Taten an der damals 11-Jährigen aus dem Kreis Gütersloh. Trotzdem muss er nun in Haft.

Ein 48-Jähriger aus Enniger hat seine damals 11-jährige Nichte aus dem Kreis Gütersloh sexuell missbraucht. Das Landgericht in Bielefeld hat ihn nun schuldig gesprochen. | © Symbolbild dpa

24.07.2025 | 24.07.2025, 07:35

Herzebrock-Clarholz/Ennigerloh/Bielefeld. Mehr als ein Vierteljahr hatte die Kammer verhandelt, bis nun doch eine Entscheidung gefallen ist: Das Bielefelder Landgericht hat einen Mann aus Ennigerloh wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner Nichte zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Mehrfach war es binnen eines Jahres, vom Sommer 2018 bis zum Sommer 2019, zu schweren Übergriffen von Cezary O. (Namen aller Betroffenen geändert) auf seine Nichte Denise gekommen. Die meisten Taten hatten sich ereignet, wenn O. bei Besuchen im Elternhaus des Kinds in Herzebrock-Clarholz auf Denise aufpasste: im Keller, im Ehebett, im Kinderzimmer. Die Nichte des Angeklagten war zu Beginn des Tatzeitraums elf Jahre alt. Bei drei Gelegenheiten zeigte der 48-Jährige dem Mädchen auch Filme mit kinderpornografischem Inhalt.

Sei Anfang April 2025 hatte sich Cezary O. vor der III. Großen Strafkammer – einer Jugendschutzkammer - des Bielefelder Landgerichts wegen des Verdachts von insgesamt 13 sexuellen Übergriffen auf seine Nichte verantworten müssen. In der dreimonatigen Verhandlung hatte O. die Vorwürfe von sich gewiesen.

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Gerichtet in Bielefeld entscheidet sich gegen Freispruch

Zwar sprach die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Carsten Nabel den Angeklagten in einigen Fällen frei, gelangte aber schließlich doch zu der Überzeugung, dass es mehrere Fälle schweren sexuellen Missbrauchs gegeben hatte. „Cezary O. hat die Taten begangen, wenn er auf Denise aufpasste. Dabei hat er das Vertrauensverhältnis ausgenutzt“, sagte Richter Nabel in der Urteilsbegründung. Gewalt habe der Onkel seiner Nichte gegenüber jedoch nicht angewandt, führte Nabel weiter aus.

Die Kammer verurteilte den bislang nicht vorbestraften Mann aus Ennigerloh schließlich zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis. Derzeit befindet sich O. auf freiem Fuß. Zwar hatte er zwischenzeitlich in Untersuchungshaft gesessen, doch hatte das Oberlandesgericht in Hamm den Haftbefehl gegen den 48-Jährigen nach einer Haftbeschwerde seines Dortmunder Verteidigers Lars A. Brögeler aufgehoben.

Trotz der Erwartung einer mehrjährigen Haftstrafe – für die sich Staatsanwältin Jacqueline Deutzmann in ihrem Plädoyer ausgesprochen hatte – war Cezary O. zur Urteilsverkündung erschienen. Das Urteil ist indes noch nicht rechtskräftig: Verteidiger Brögeler, der zuvor einen Freispruch für seinen Mandanten beantragt hatte, kündigte an, beim Bundesgerichtshof Revision gegen die Entscheidung einlegen zu wollen.