Kreis Gütersloh. Seit Oktober gilt ein neues Gesetz zur Entsorgung von Elektroaltgeräten. "Dazu erreichen uns immer wieder Fragen", erklärt Andreas Meschede, Bereichsleiter Dienstleistung bei der Gesellschaft zur Entsorgung von Abfällen Kreis Gütersloh (GEG). Für den Verbraucher ändert sich wenig: Er kann alte Geräte weiterhin kostenlos an Recyclinghöfen und Entsorgungspunkten abgeben.
"Vor allem sollen mit dem neuen Gesetz die Sammelquoten für alte Elektrogeräte steigen", so Meschede. 45 Prozent mehr sollen es ab 2016 sein - und zwar gemessen am durchschnittlichen Absatz von Elektrogeräten in Deutschland in den drei Jahren zuvor. Dadurch lassen sich mehr wertvolle Metalle, die in den alten Geräten stecken, zurückgewinnen. Schadstoffe, die ebenfalls im Elektroschrott schlummern, werden umweltgerecht entsorgt. Je höher die Sammelquote, desto weniger alte Geräte werden dagegen illegal entsorgt.
"Die illegalen, gesundheitsgefährdenden Schrottexporte sollen eingedämmt werden", erläutert Meschede. Alte Elektrogeräte, sagt er, gehören nicht in die Restmülltonne. Kaputte Lichterketten, ausgediente Rasierer, die elektrische Zahnbürste und der Toaster müssen sicher entsorgt werden. "Für kleine Geräte halten wir im Kreisgebiet unsere Wertstoffboxen vor, die üblicherweise an Containerstandorten aufgestellt sind", so Meschede. Außerdem gibt es in vielen Kommunen einen Abholservice für Großgeräte.
Informationen zur Entsorgung gibt es bei den Städten und Gemeinden oder unter der Servicenummer der GEG, die lautet (0800) 2 33 48 59. Alte Elektro- und Elektronikgeräte sollten nicht in unangemeldete, illegale Sammlungen abgegeben werden, warnt Meschede. Eine Liste der Containerstandorte ist zu finden unter www.geg-gt.de