Gütersloh. Ist er doch nicht der Feuerteufel? Der im Zusammenhang mit der Brandserie im Rhedaer Forst verhaftete 18-Jährige ist gestern aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Das Bielefelder Amtsgericht setzte den Haftbefehl unter Meldeauflagen aus. Der 18-Jährige ist wieder auf freiem Fuß, muss sich aber regelmäßig bei der Polizei melden.
Den Haftprüfungstermin hatte der Anwalt des 18-Jährigen, der Gütersloher Dr. Peter Oberwetter, beantragt. "Mein Mandant streitet die Taten ab. Das Gericht ist wie wir zu der Ansicht gelangt, dass bislang keine Beweise für die Täterschaft meines Mandanten vorliegt." Eine Reihe von Anhaltspunkten, die die Staatsanwaltschaft vorgelegt habe, seien entkräftet worden.
Staatsanwalt Veit Walter sagte gestern indes, er sehe den 18-Jährigen keineswegs entlastet. Die Ermittlungen seien weiter im Gange. Die Staatsanwaltschaft warte noch auf Gutachten des Landeskriminalamtes. Dabei gehe es vor allem um Spuren, die an den Tatorten gesichert worden seien. Um welche Spuren es sich handelt, sagte Walter nicht. Angeblich sollen die Ermittler auch eine DNA-Spur des mutmaßlichen Täters gesichert haben, fraglich ist nur, ob sie verwertbar ist. Falls ja, könnte sie mit der DNA des 18-jährigen Güterslohers verglichen werden.
Walter betonte, die Staatsanwaltschaft halte den jungen Mann weiter für dringend tatverdächtig. Wie berichtet, wird ihm vorgeworfen, von Februar bis Mitte April 16 Brände gelegt zu haben. Bei der Festnahme nahe des letzten Brandortes bei Campina hatte er eine Sturmhaube dabei und Strümpfe über seine Schuhe gezogen.
Oberwetter sagte gestern hingegen, der Verdacht stehe auf wackeligen Füßen. Manche Indizien seien entkräftet. So hätten die Ermittler an einem der Tatorte Fußspuren gesichert, die sie dem Täter zuschreiben - der 18-Jährige besitze diese Schuhmarke aber gar nicht und habe sie auch nie besessen. Weiterhin, so Oberwetter, seien Aussagen von Zeugen, die den Täter gesehen haben wollen, mittlerweile nicht mehr haltbar, zumindest bezogen auf seinen Mandanten. Die Funkdatenauswertung des Handys, in die die Polizei große Hoffnung gesetzt habe, sei ebenfalls nicht zu Ergebnissen gekommen, die seinen Mandanten belasten könnten. Die Sturmhaube und die Strümpfe über den Schuhen erklärten sich dadurch, dass sein Mandant Gotcha gespielt habe.