07.07.2012 | 07.07.2012, 00:00
Feedback
Gütersloh (ai). Erfolg für Axel Schöpf und seinen Rechtsanwalt Martin Rother: das Amtsgericht Gütersloh hat gestern den 59-Jährigen vom Vorwurf des Widerstandes gegen gegen Vollstreckungsbeamte in besonders schwerem Fall freigesprochen. Bei einer Verurteilung hätten Schöpf eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Monate gedroht.
Die Staatsanwaltschaft hatte Schöpf vorgeworfen, sich gegen seine Festnahme am 7. Juli 2010 mit einem Messer gewehrt zu haben. Schöpf wurde an jenem Tag wegen seiner Weigerung, eine Speichelprobe abzugeben, verhaftet und zur Abgabe gezwungen. Die Probe gehörte zu dem Massengentest, die das Gericht bei der – bis heute erfolglosen – Suche nach dem Mörder von Ingrid Amtenbrink angeordnet hatte.
Das Gericht stellte, wie zuvor schon in einem Beschluss das Landgericht Bielefeld, in aller Deutlichkeit fest, dass sowohl die Verhaftung als auch die Durchsuchung seiner Wohnung rechtswidrig war. Denn gegen Schöpf habe keinerlei Anfangsverdacht bestanden. Die Rechtswidrigkeit der vom Gericht damals erlassenen Beschlüsse hätte den Beamten bekannt sein müssen.
Wegen Beleidigung der Polizeibeamten erhielt Schöpf jedoch eine Verwarnung vom Amtsgericht. Er hatte die Beamten "Mordkomplizen" genannt.
Ein Webabo bietet Zugriff auf alle Artikel.
Mit NW+-Updates per Mail - jederzeit kündbar.