Mehrere Vorfälle

Mann missbraucht Stieftochter im Kreis Gütersloh – Bewährungsstrafe für 52-Jährigen

Dreimal vergeht sich der Gütersloher an der jugendlichen Tochter seiner Frau. Er gesteht die Taten vor Gericht. Jetzt ist das Urteil gefallen.

Angeklagter, Verteidiger und Staatsanwältin verzichteten auf Rechtsmittel gegen die Entscheidung. Das Urteil gegen den Gütersloh ist somit rechtskräftig. | © Symbolfoto/picture alliance

14.01.2025 | 14.01.2025, 15:35

Gütersloh/Rietberg. Weil er bei drei Gelegenheiten sexuelle Handlungen an der jugendlichen Tochter seiner Ehefrau vorgenommen hatte, musste sich ein 52-jähriger Mann aus Gütersloh nun vor dem Bielefelder Landgericht verantworten.

Die X. Große Strafkammer verurteilte den geständigen Angeklagten schließlich wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten.

„Mein Mandant räumt die Vorwürfe vollumfänglich ein“, erklärte Verteidiger Carsten Ernst gleich zu Beginn der Verhandlung: „Er ist selber auf der Suche nach einer Erklärung für dieses Fehlverhalten. Er schämt sich dafür, es ist ihm unerklärlich.“

Erster Vorfall im Badezimmer der gemeinsamen Wohnung in Rietberg

Das Fehlverhalten, das den bislang nicht vorbestraften Gütersloher zu einem Fall für die Justiz werden ließ, hatte sich im Sommer 2018 in der Rietberger Wohnung zugetragen, in der der nun verurteilte Sven U. (Namen aller Betroffenen geändert) damals mit seiner Ehefrau sowie deren 15-jähriger Tochter Nadine lebte.

Eines frühen Abends im Sommer 2018 gesellte sich der Angeklagte zu seiner Stieftochter ins Badezimmer. Mit den Worten „Du hast ja jetzt einen Freund. Dann muss ich dich aufklären, wie man es macht“ wurde U. der Jugendlichen gegenüber übergriffig. Im Anschluss gab er Nadine mit auf den Weg, ihrer Mutter nichts von dem Geschehen zu berichten.

Der nächste Vorfall ereignete sich dann wenige Tage später in der Küche der Familie, ein weiterer Übergriff erfolgte wenig später abermals im Badezimmer der Wohnung.

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Angeklagter erspart seinem Opfer die Aussage

Durch sein umfassendes Geständnis ersparte Sven U. seiner Stieftochter zumindest eine belastende und detaillierte Aussage vor Gericht. Die X. Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Christoph Meiring folgte schließlich dem Antrag von Staatsanwältin Evelyn Harkötter und verurteilte den bislang nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommenen Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten.

Die Kammer machte es Sven U. zur Auflage, 1.000 Euro Schmerzensgeld an Nadine sowie weitere 1.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Der Angeklagte, Verteidiger Carsten Ernst sowie Staatsanwältin Evelyn Harkötter verzichteten auf Rechtsmittel gegen diese Entscheidung. Das Urteil ist somit rechtskräftig.