
Gütersloh. In Gütersloh leben immer mehr wohnungslose Menschen. Das hat der erste Beigeordnete der Stadt Henning Matthes jetzt den Mitgliedern des Sozialausschusses mitgeteilt. Demnach lebten in Gütersloh zum Stichtag, 30. Juni 2024, 833 wohnungslose Menschen in städtischen Unterkünften.
Von den Betroffenen waren 403 Personen männlich und 430 weiblich. Dabei sei die Herkunft der meisten Wohnungslosen von einem Fluchthintergrund geprägt, so Matthes.
„Von den 833 wohnungslosen Personen sind 656 Geflüchtete, die inzwischen einer Anerkennung haben oder aus der Ukraine vertrieben worden“, berichtet Matthes weiter. Diese Menschen haben aufgrund ihres Schutzstatus, die Möglichkeit sich eine eigene Wohnung zu suchen und somit aus der städtischen Unterkunft auszuziehen. „Diese Personen sind dazu aufgefordert, in eine private Wohnung zu ziehen. Wenn man allerdings keine findet, kann man das nicht tun“, sagt der erste Beigeordnete.

Ein Viertel der Betroffenen sind Kinder
Weitere 230 Personen sind, laut der Stadtverwaltung, wohnungslos, da sie ihre Wohnung verloren haben oder auf der Straße gelebt haben und jetzt in städtischen Unterkünften untergebracht worden sind. Von diesen 230 Betroffenen sind 78 weiblich.
Allein innerhalb eines Jahres, von 2023 auf 2024, sei die Zahl dieser Personengruppe von 200 auf 230 gestiegen. Matthes bezeichnet dies als „traurigen Negativtrend“ der in Gütersloh sowie in ganz Nordrhein-Westfalen Einzug hält.
Tatsächlich ist die Entwicklung in der Dalkestadt kein Einzelfall. So meldete das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen kürzlich, dass in ganz in Nordrhein-Westfalen die Zahl der Wohnungslosen einen neuen Höchststand erreicht hat. Zum Stichtag, 30. Juni 2023, waren 108.590 Menschen ohne eigene Wohnung, ein Anstieg um 38,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Ein Viertel davon sind Kinder und Jugendliche.
Der Unterschied zwischen Wohnungs- und Obdachlosigkeit
Die meisten Betroffenen (98,7 Prozent) sind in Notunterkünften, kommunalen Wohnungen, Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder bei Bekannten untergebracht und leben nicht auf der Straße. Wohnungs- und Obdachlosigkeit sind Begriffe, die oft verwechselt werden.
Wohnungslosigkeit: Wohnungslosigkeit ist der umfassendere Begriff, während Obdachlosigkeit nur einen Teil davon ausmacht. Wie die Diakonie auf ihrer Website erklärt, haben wohnungslose Personen keinen mietvertraglich gesicherten Wohnraum. Sie können obdachlos sein, bei anderen unterkommen oder in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege beziehungsweise kommunalen Einrichtungen leben.
Obdachlosigkeit: Obdachlose hingegen übernachten im öffentlichen Raum, wie Parks oder U-Bahnhöfen, oder sind vorübergehend in Unterkünften untergebracht, die über Ländergesetze geregelt sind. Beide Gruppen sind von der Wohnungsnot betroffen, die auch das Leben in mangelhaften Wohnungen oder drohende Räumungsklagen einschließt. Fachleute sprechen daher auch oft von Wohnungsnotfällen.