Kreis Gütersloh

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Tönnies zieht Klage wegen falscher Berichterstattung zurück

Protestler sehen sich gestärkt im Kampf für Meinungsfreiheit. Ab sofort darf wieder offen behauptet werden, dass der Schlachtkonzern "systematischen Lohnraub", "Arbeitsplatzvernichtung durch Preisdumping" und anderes Arbeitsunrecht betreibt.

Die 27. Kammer des Berlin Landgerichts hatte am 30. August eine Einstweilige Verfügung gegen die Aktion Arbeitsunrecht e.V. genehmigt. | © Andreas Frücht

Jeanette Salzmann
26.11.2019 | 26.11.2019, 08:37
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