Kreis Gütersloh. Der bundesweite Protesttag am "Schwarzen Freitag" im September von der "Aktion Arbeitsunrecht" gegen den Schlachtkonzern Tönnies sollte eigentlich ein juristisches Nachspiel haben. Tönnies hatte per Einstweiliger Verfügung die Berichterstattung der Protestler über "systematischen Lohnraub", "Kündigung nach Arbeitsunfällen" oder unerlaubten "16-Stunden-Schichten" für Werkvertragsarbeitnehmer untersagt. Der Gerichtstermin war auf den 21. November am Landgericht Berlin terminiert. Jetzt kommt die Kehrtwende. Bereits am 7...
Kreis Gütersloh
Tönnies zieht Klage wegen falscher Berichterstattung zurück
Protestler sehen sich gestärkt im Kampf für Meinungsfreiheit. Ab sofort darf wieder offen behauptet werden, dass der Schlachtkonzern "systematischen Lohnraub", "Arbeitsplatzvernichtung durch Preisdumping" und anderes Arbeitsunrecht betreibt.
Jeanette Salzmann
26.11.2019 | Stand 26.11.2019, 08:37 Uhr
26.11.2019 | Stand 26.11.2019, 08:37 Uhr
Bereits Abonnent?
Zum Login
Zum Login
Jetzt weiterlesen?
Unsere Empfehlung
Ein Jahr NW+ lesen
und richtig sparen
- Alle Artikel frei
- Günstiger Festpreis
- Unbegrenzter Zugang zu unserer NW News-App
Webabo abschließen und
einen Monat lang gratis lesen
9,90 € / Monat
- Alle Artikel frei
- Flexibel monatlich kündbar
- Unbegrenzter Zugang zu unserer NW News-App
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen in unsere journalistische Arbeit.
Aktuelle Nachrichten, exklusive Berichte und Interviews aus Ostwestfalen-Lippe, Deutschland und der Welt von mehr als 140 Journalisten für Sie recherchiert.