Gütersloh. Die Sondierungsgespräche über eine Zusammenarbeit zwischen dem Klinikum Gütersloh und dem St.-Elisabeth-Hospital sind auf einem guten Weg. „Die Gespräche haben in einer vertrauensvollen, konstruktiven und zielgerichteten Arbeitsatmosphäre stattgefunden", berichtet die Erste Beigeordnete Christine Lang. Alle Beteiligten gingen davon aus, dass es gelingen kann, ein für beide Seiten tragbares Sondierungsergebnis zu erreichen, auf dessen Basis der Rat der Stadt entscheiden kann, "ob und für welches der geprüften Modelle in eine finale Verhandlungsphase eingestiegen werden soll". Aufgrund von kartellrechtlichen Fragestellungen wird die Sondierungsphase jedoch verlängert werden müssen.
Zum Hintergrund: Der Rat hat in seiner Sitzung am 16. November 2018 die Verwaltung beauftragt, Verhandlungen mit Vertretern des St.-Elisabeth- Hospitals mit dem Ziel zu führen, eine verbindliche Kooperation bis hin zu einer gesellschaftsrechtlichen Verflechtung in Form einer Fusion oder Holding des Klinikums Gütersloh mit dem St.-Elisabeth Hospital zu sondieren.
Zunächst wurden Medizinkonzepte diskutiert
Dem einstimmigen Beschluss vorausgegangen war eine intensive Prüfung und Beratung verschiedener Handlungsoptionen. Insbesondere Entwicklungen im Krankenhaussektor wie Mindestmengenregelungen, zunehmende Qualitätsanforderungen, verstärkter Wettbewerb, zunehmende Rechnungskürzungen und Stornierungen erbrachter Leistungen durch die Krankenkassen und das Bestreben von Bund, Land und Krankenkassen nach Bettenreduzierung hätten zu der Erkenntnis geführt, dass Krankenhäuser dieser Größe mit einem festen Kooperationspartner zukunftsfähiger aufgestellt seien. Diese Notwendigkeit gelte sowohl für das Klinikum als auch für das Elisabeth-Hospital, heißt es in einer Mitteilung.
Die Gesprächsphase begann Ende 2018 unter strikter Wahrung der Vertraulichkeit. In regelmäßigen Treffen einer zehnköpfigen Sondierungsgruppe, bestehend aus Vertretern der jeweiligen Gesellschafter beider Häuser, den Geschäftsführern der beiden Krankenhäuser sowie externen Beratern und mehreren Arbeitsgruppensitzungen wurden unter anderem eine gemeinsame Zielsetzung, rechtliche Aspekte (Gesellschafts-, Arbeits- und Personalrecht) sowie für die Region sinnvolle Medizinkonzepte diskutiert.
Das Jahresergebnis des Klinikums hat sich verschlechtert
Ursprünglich wurde als zeitliches Ziel für die Vorlage eines Letter of Intent (Absichtserklärung) und die diesem zugrunde liegenden Sondierungsergebnisse das Ende des ersten Halbjahres 2019 ins Auge gefasst. Dieses zeitliche Ziel könne trotz aller Anstrengungen nicht eingehalten und einige der Fragestellungen konnten aus Zeitgründen noch nicht final geklärt werden. Dazu gehörten insbesondere kartellrechtliche Fragen, die möglicherweise noch zu einem Scheitern aller Optionen der Zusammenarbeit der beiden Krankenhäuser führen können.
Um auch rechtliche Sicherheit über zukünftige Kooperationsformen zu erlangen, hat die Sondierungsgruppe beschlossen, in einer sogenannten „förmlichen Voranfrage" das Bundeskartellamt prüfen zu lassen, inwieweit diese kartellrechtlich zulässig sind. Denn trotz einer Einigung der Gesellschafter könne es passieren, dass der Zusammenschluss allein aus Gründen einer vom Bundeskartellamt zu prüfenden Marktbeherrschung untersagt werden könnte, so Christine Lang. Für die Krankenhauslandschaft (in NRW und auch bundesweit) gab es in jüngster Vergangenheit ähnliche Fälle.
Unterdessen hat sich das Jahresergebnis des Klinikums von einem Fehlbetrag von 170.000 Euro im Jahr 2017 auf minus 1,6 Millionen Euro verschlechtert.