Gütersloh. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Minden zu der Flüchtlingsunterkunft in Niehorst hat bei den Politikern im Stadtrat erhebliche Verwunderung ausgelöst. Zwar hatte das Gericht die Rechtsschutzanträge von Anwohnern vergangene Woche zurückgewiesen - jedoch zeigen sich die Ratsfraktionen irritiert darüber, dass die Schwedenhäuser demnach nur für eine Dauer von drei Jahren genehmigt sind.
Gütersloh Politiker verblüfft: Schwedenhäuser für Flüchtlinge sind nur drei Jahre zulässig
Das Baugesetzbuch deklariert die Schwedenhäuser als mobile Bauten und lässt sie nur für drei Jahre zu

25.08.2016 | Stand 25.08.2016, 17:29 Uhr