Bielefeld. Zu einem Jahr Haft wurde Jürgen O. vor dem Amtsgericht Bielefeld verurteilt. Der 43-Jährige hatte am 3. Juni vergangenen Jahres durch unsachgemäße Handhabung von Pyrotechnik den Anbau eines Hauses im Bielefelder Ortsteil Schildesche in die Luft gesprengt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Als Tatbestand sah das Gericht die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, fahrlässige Brandstiftung und fahrlässige Körperverletzung an. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Der Mann habe illegal und grob fahrlässig um die 25 Kilogramm gefährlicher Chemikalien und zudem Feuerwerkskörper in dem Anbau des Privathauses gelagert, hieß es. Dabei hätte er wohl nur einige Feuerwerkskörper dort haben dürfen.

Jürgen O. war bei der Explosion am 3. Juni 2012 selbst schwer verletzt worden. Sein Anwalt hatte vor dem Prozess die Einstellung des Verfahrens beantragt. Der Mann habe bei dem Unglück einen Fuß verloren und Verbrennungen am ganzen Körper erlitten. Nach mehr als 30 Operationen müsse er immer noch täglich Morphium gegen die Schmerzen nehmen. Zudem könne er nicht mehr arbeiten und die Beziehung zu seiner damaligen Lebensgefährtin sei zerbrochen.
Nach der Explosion war die 66-jährige Mutter seiner Lebensgefährtin, die seit mehr 40 Jahren in dem Haus lebte, aus dem Fenster geklettert und hatte sich dabei schwer verletzt. Die damals 42 Jahre alte Lebensgefährtin des Mannes und ihre 14-jährige Tochter wurden wegen des Verdachts auf Rauchvergiftung behandelt.
"Es tut mir wahnsinnig leid", erklärte der 43-Jährige, "Ich weiß, dass ich einen Riesenfehler gemacht habe." Nicht nur privat, sondern auch zivilrechtlich kommt auf ihn noch einiges zu: Der Mann ist ruiniert.
Das Urteil ist rechtskräftig. (Az.: 10 Ls 946/13)