Bochum (dpa/nw). Ein Streit um die Betriebsratswahl in der Bochumer Filiale der Pasta-Kette Vapiano beschäftigt jetzt die Staatsanwaltschaft. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sieht die Wahl für den Betriebsrat massiv behindert und hat einen Strafantrag verschickt. Auch der in Bochum bereits aufgestellte Wahlvorstand klagt gegen Vapiano.
Das Unternehmen sieht dagegen keine Behinderung und teilte mit, dass Vorbereitungen zur Wahl "undemokratisch und nicht ordnungsgemäß abgelaufen" seien. Die als Wahlvorstand gewählten Mitarbeiter hätten Druck auf andere Beschäftigte ausgeübt. Vapiano habe deshalb zwei Wahlvorständen gekündigt, erklärte das Unternehmen.
Zuvor hatte die Geschäftsführung vergeblich versucht, die Einrichtung des Wahlvorstandes über das Arbeitsgericht verbieten zu lassen, sagte der Anwalt des Wahlvorstandes. Die Kette unterbreitete der Gegenseite am Montag ein Gesprächsangebot.
In Deutschland erst ein Vapiano-Betriebsrat
Vapiano betreibt 120 Standorte in 26 Ländern, vor allem in Deutschland. In Bochum wäre es die erste eigen betriebene Filiale mit Betriebsrat. Daneben betreiben externe Franchise-Nehmer eigene Niederlassungen. Hier ist bisher nur in der Filiale in Dortmund ein Betriebsrat im Amt.
Auch in Ostwestfalen ist die Marke auf dem Vormarsch. Zum Restaurant in Bielefeld soll in diesem Jahr eines in Paderborn hinzukommen.
Wie die Situation der Vapiano-Mitarbeiter in der Region ist und was die Gewerkschaft NGG sagt, lesen Sie am Dienstag in der Neuen Westfälischen.