Bielefeld/Paderborn. Viele Erstsemester melden ihre neue Adresse als Nebenwohnsitz an. Das kann schnell teuer werden. Wie Studenten mit der Zweitwohnsitzsteuer am geschicktesten umgehen, verrät Heinrich Terbeck vom Studentenwerk Bielefeld.
Wie viele Universitätsstädte erhebt Bielefeld Zweitwohnsitzsteuer. Doch was kann man dagegen tun? "Ursprünglich wurde die Zweitwohnsitzsteuer eingeführt, um Leute, die in der Stadt leben und noch ein Haus auf dem Land haben, für dieses zur Kasse zu bitten", sagt Terbeck. "Inzwischen hat das Ganze jedoch abenteuerliche Ausmaße angenommen."
So werde bei der Veranlagung beispielsweise nicht mehr unterschieden, ob jemand Haupt- und Nebenwohnsitz in verschiedenen Gemeinden hat, oder in ein und derselben. Grund für die Einführung der Steuer ist die Einwohnerzahl einer Gemeinde. "Nach dieser richtet sich, wie viel Geld diese Gemeinde von Bund und Ländern zugewiesen bekommt", sagt der 61-Jährige.
Wer sich nicht meldet, riskiert ein Bußgeld
Je mehr Einwohner, umso mehr Geld erhält die Gemeinde. "Ohne die vielen Studenten hätte Bielefeld eine ganze Menge Einwohner weniger", erklärt Terbeck. "Bei Fällen, in denen beide Wohnsitze in Bielefeld liegen, zieht dieses Argument aber nicht mehr."

Das Studentenwerk Bielefeld rät deshalb jedem Erstsemester-Studenten, seine Studentenwohnung als Erstwohnsitz anzumelden. Denn: Niemand sei verpflichtet, sein Elternhaus als Zweitwohnsitz anzumelden, wohl aber umgekehrt: "Wer bei den Eltern gemeldet ist, aber am Studienort wohnt, ist verpflichtet, dort zumindest einen Nebenwohnsitz anzumelden." Wer diese Meldepflicht verletzt, kann mit einem Bußgeld bestraft werden.
Um ganz sicher zu gehen, dass der Stadt auch niemand durch die Lappen geht, schickt diese regelmäßig Anfragen an Terbeck: " Am liebsten hätte die Stadt eine komplette Liste über jeden, der im Studentenwohnheim lebt oder gelebt hat." Doch die bekämen sie nicht.
Zahlen oder Klagen
Der Steuersatz beträgt zehn Prozent der im Mietvertrag festgelegten Kaltmiete. Liegt diese unter der ortsüblichen, laut Mietspiegel ermittelbaren Kaltmiete, wird als Bemessungsgrundlage die Höhe der ortsüblichen Kaltmiete genommen. Der Zeitraum, für den die Steuer erhoben wird, hängt von den Meldedaten ab.
Berechnungsbeispiel: Jemand muss für fünf Monate zehn Prozent der in diesem Zeitraum angefallenden Kaltmiete zahlen. Bei 300 Euro Kaltmiete im Monat wären das 150 Euro Zweitwohnsitzsteuer. Da sich die Steuer auch nach der Quadratmeterzahl richtet, gilt: Je größer die Wohnung, um so höher die Steuern. Laut Gesetz gilt ein Wohnsitz dann als Hauptwohnsitz, wenn jemand dort seinen Lebensmittelpunkt hat.
Wenn ein Bescheid ins Haus flattert gibt es nur zwei Möglichkeiten: Zahlen oder dagegen klagen. Seit September 2007 gibt es kein Widerspruchsverfahren mehr. Wer also einen Zweitwohnsitzsteuer-Bescheid erhält und dagegen vorgehen will, muss klagen. Ansonsten ist man verpflichtet, die Steuer zu zahlen.