Bielefeld. Auf dem Hof von Thomas Drewer stehen die Spätfolgen der Abwrackprämie. Hundertfach. Dort verursachen die Altfahrzeuge keine Probleme – ganz anders auf einer angemieteten Stellfläche. Schuld ist der von Händlern oder Privatpersonen benötigte Verwertungsnachweis. Er sicherte den Abwrackern die staatliche Umweltprämie, macht aus den Autos aber mit sofortiger Wirkung "überwachungsbedürftigen Abfall."
"Da wird das Gesetz ganz peinlich ausgelegt", sagt Thomas Drewer, der mit seinem Bruder André im Bielefelder Osten einen Verwertungsbetrieb führt.
Zusammen mit fünf Mitarbeiter arbeiten sie seit Jahren nach dem gleichen Schema: Aus den Altautos werden alle Flüssigkeiten abgelassen, dann die verkäuflichen Ersatzteile ausgebaut und schließlich Motor und Karosserie separat als Schrott verkauft.
Trotz der vor einigen Jahren eingeführten Altfahrzeugeverordnung gab es nie ein Problem. Bis zur Abwrackprämie. Erst mit der Flut der zu verwertenden Autos wurden die nach den gesetzlichen Standarts betonierten Abstellflächen zu klein. "Zum Schutz von Boden und Grundwasser muss der Untergrund wasserundurchlässig sein und das Regenwasser durch einen Ölabscheider fließen", erklärt Drewer.
Umweltamt verabredete Ortsbesichtigungen
Als einer von drei Autoverwertern in Bielefeld war er bereits im Laufe des vergangenen Jahres von diesem juristischen Problem betroffen. "Formal ist das sogar ein Straftatbestand", erklärt Monika Junker vom Bielefelder Umweltamt, die zusammen mit hunderten Kollegen bundesweit in die Bedrängnis geriet, den Verstoß zu ahnden oder eine für alle Parteien verträgliche Lösung zu finden. Nach Vermittlungsgesprächen auf politischer Ebene erging im Juli 2009 ein Erlass des Bundesumweltministeriums.
"Für die Betreiber von Autoverwertungen war es ein guter Kompromiss", sagt Junker. Unbeschädigte Altfahrzeuge dürfen demnach – ausnahmsweise – auch auf anderen, zum Beispiel asphaltierten oder gepflasterten Flächen lagern. Bedingung: Sie dürfen nicht gestapelt werden und nur "auf Menge und Zeit begrenzt" dort verbleiben, so das Angebot der Politik.
Die konkrete Dauer legt die lokal zuständige Behörde fest. So verabredete das Bielefelder Umweltamt nach Ortsbesichtigungen beiden drei Bielefelder Autoverwertungen eine Frist bis zum 31. März. Gemäß Gebührenordnung stellte es diese Ordnungsverfügung jedem der Betriebe mit 250 Euro in Rechnung.
Mit der Frist kommen die drei Betriebe unterschiedlich gut klar: Bei Neumann Entsorgung an der Krackser Straße stehen keine Altfahrzeuge mehr auf ungeeigneten Flächen, bei der BielefelderAutoverwertung an der Grafenheider Straße sind es noch 40. "Die anderen habe ich schon alle weggemacht", sagt Chef Roger Wiegel, der nicht mit Ersatzteilen, sondern lediglich mit dem Schrott der Fahrzeuge handelt. "Ich habe eine eigene Presse, da ist das kein Problem", sagt er. Darum kann er den Metallschrott platzsparend lagern, bis der Preis steigt. "Der Kollege hat es da deutlich schwerer", sagt Wiegel. "Der muss seine Reste jetzt verkaufen."
Gut 200 Fahrzeuge stehen noch auf Drewers angemietetem Stellplatz, Arbeit für mindestens einen Monat. Zeit zur Demontage und Verschrottung bleibt dem siebenköpfigen Team aber nur noch etwas mehr als zwei Wochen.