Bielefeld.Lisa Funk wirkt eigentlich noch sehr frisch und lebendig. Die 76-jährige Rentnerin aus Senne ist bei bester Gesundheit und immer noch in der Lage sich gründlich zu ärgern. Seitdem die alte Dame von ihrer Rentenversicherung vorübergehend für tot erklärt wurde, hat sie dazu allen Grund.
Bisher bekam Lisa Funk von der Gesetzlichen Rentenversicherung Westfalen Rente und - seit dem Tod ihres Mannes 2004 - Witwenrente. Von der Allianz erhielt sie zudem Versorgungsbezüge aus der betrieblichen Rente ihres Mannes: "Bis vor kurzem kam ich gut zurecht. Da habe ich das Geld aber auch noch bekommen."
Am 11. Februar erreichte ihren Sohn Andreas (38) ein Brief der Allianz. In dem Schreiben wurde ihm Beileid zum Tod seiner Mutter am 27. Dezember ausgesprochen. Darauf folgte die Information, Lisa Funkes Anspruch auf Versorgungsbezüge sei nun erloschen. Die Zahlung für Januar müsse zurückerstattet werden.
Die Todesmeldung erschreckte Andreas Funk nicht: "der Gegenbeweis saß schließlich gleich neben mir." Die Ratlosigkeit bei Mutter und Sohn war dafür umso größer.
Für Funk begann ein Telefonmarathon. Er sprach mit der Allianz, der AOK, der Rentenstelle Westfalen in Münster und der Post-Rentenstelle in Leipzig . Keiner wollte die Verantwortung für die Falschmeldung übernehmen.
In der Zwischenzeit erfuhr Lisa Funk, dass ihre Versorgungsbezüge bereits an die Allianz zurücküberwiesen worden waren. Doch nicht nur das: Auch ihre Hinterbliebenenrente war von der Bank zurückgebucht worden. "Ich hatte gerade einen neuen Herd gekauft, da teilt die Sparkasse mir mit, mein Konto wäre nicht gedeckt." Lisa Funk hatte Glück: Ihr Sohn sprang für sie ein.
Dennoch: Mehrere Wochen konnte die alte Dame nicht schlafen: "Ich habe nur noch geweint." Schließlich ließ sie sich von der Rentenstelle in Bielefeld eine "Lebensbescheinigung" ausstellen. Am 3. März die Erlösung: Die eingezogenen Zahlungen wurden zurückgebucht .
Einmal ins Jenseits und zurück - wie konnte das passieren? Offenbar brachte die Rentenversicherung Westfalen in Münster mit einem Falscheintrag das Rad ins Rollen: "Wenn dort jemand als verstorben aufgeführt wird, erscheint das automatisch bei uns im System", erklärt ein Mitarbeiter der AOK Gütersloh, wo Lisa Funk krankenversichert ist. Von Gütersloh wurde die Information zur Hauptstelle der AOK Westfalen-Lippe in Dortmund weitergegeben. Dort benachrichtigte man die Allianz.
Doch wie kann jemand für tot erklärt werden, wenn keine Sterbeurkunde vorliegt? Die Rentenanstalt in Münster ist zu keiner Auskunft bereit. Der zuständige Sachbearbeiter findet lediglich: "Man sollte das nicht größer machen, als es ist."
Lisa Funk sieht das anders. Am meisten ärgert sie die " ungnädige Behandlung" der Behörden. Erst als sie sich bei der Stadt Bielefeld beschwerte, entschuldigte sich die Rentenanstalt Westfalen für einen "technischen Fehler". Ihre Auslagen könne Lisa Funk ja nachreichen. Dafür müsste die alte Dame mühsam alle entstandenen Telefonkosten zusammensuchen: "Ich habe schon genug Zeit mit der Sache verschwendet."
Und der Ärger zog sich noch bis Ende April: Zwar wurden Witwenrente und Versorgungsbezüge ab März wieder gezahlt, Lisa Funks eigene Rente wurde aber für März und April vorübergehend ausgesetzt.
Der Post-Renten-Service in Leipzig erklärte Andreas Funk, man müsse prüfen, ob die Adresse und alle weiteren Daten noch stimmten. Lisa Funk stöhnt: "Die Rente bringt mich noch ins Grab."