Streitfall

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Angeblich Vorschaden und Pech gehabt: Luxuswagen in Bielefelder Waschstraße demoliert

Obwohl der BMW M5 erst sieben Tagen zuvor zugelassen worden war, wird die Klage gegen den Betreiber abgewiesen. Ein Vorschaden können nicht ausgeschlossen werden. Die Beweislast liegt beim Kunden.

Dem neuen Auto wurde der Aussenspiegel zerstört. | © Symbolfoto: Jens Dünnhölter

Susanne Lahr
10.11.2023 | 15.11.2023, 19:00
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