Bargeldfund

Bielefelderin findet Tüte mit 700 Euro Bargeld

Am Sonntagmorgen machte eine 38-jährige Bielefelderin den überraschenden Fund. Darf man das Geld in so einem Fall eigentlich behalten?

Überraschender Fund in Bielefeld. | © Symbolfoto

05.07.2021 | 05.07.2021, 17:04

Bielefeld. Ein schöner Wochenstart: Eine 58-jährige Bielefelderin konnte am Montagmittag, 5. Juli, einen hohen dreistelligen Geldbetrag im Polizeipräsidium abholen.

Am Sonntagmorgen, 13. Juni, betrat eine 38-jährige Bielefelderin gegen 9 Uhr eine Bankfiliale in der Braker Straße und machte einen überraschenden Bargeldfund. Auf einem Kontoauszugsdrucker lag eine Tüte mit zahlreichen Geldscheinen – insgesamt ein Betrag von 700 Euro.

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Die ehrliche Finderin musste nicht lange überlegen und brachte das Geld zur Polizeiwache Nord. Anhand der Videoaufzeichnungen des Vorraums konnte die rechtmäßige Besitzerin, eine 58-jährige Bielefelderin, ermittelt werden, der das Geld abhanden gekommen war. Die Besitzerin zeigte sich bei der Übergabe erleichtert. Über den Anruf von der Polizei, dass ihr Geld abgegeben wurde, war sie zuerst verwundert, dann aber mächtig  erleichtert.

INFORMATION


Wann darf man Gefundenes behalten? 


Behalten darf man Fundsachen nicht. Denn aus rechtlicher Sicht ist eine verlorene Sache zwar besitz-, aber nicht herrenlos. 

Anders als bei Sachen, die jemand absichtlich wegwirft, will der Eigentümer, wenn er etwas verliert, sein Eigentum daran nämlich nicht aufgeben. 

Das bedeutet, dass er auch nach dem Verlust des Schmuckstücks oder des Bargelds dessen Eigentümer bleibt. Deshalb macht man sich sogar wegen Unterschlagung (§ 246 Strafgesetzbuch – StGB) strafbar, wenn man eine Sache, die ein anderer verloren hat, einfach behält. 

Das kann immerhin mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.