Glosse

Kassiererin will 18-jähriger Bielefelderin keinen Alkohol verkaufen

Da wollte die Bielefelderin just an ihrem 18. Geburtstag im Supermarkt erstmals alleine Alkohol kaufen - und bekam keinen. | © Pixabay

28.04.2019 | 28.04.2019, 10:30

Bielefeld. An Supermarktkassen soll kontrolliert werden, wenn junge Menschen dort Alkohol kaufen wollen. Wird es auch, manchmal wirklich sorgfältig, manchmal eher so la la. Sinnvoll ist die Kontrolle allemal, auch wenn viele Jugendliche längst raus haben, wie es geht: Der einzige 18-Jährige geht zur Kasse mit all dem Wodka, kauft die hochprozentige Ware – und verteilt sie vor dem Markt an die jüngeren.

Aber das ist ein anderes Thema. Hier geht es um die Kontrolle. Und da gilt es eine Verkäuferin zu würdigen für eine besonders kreative Kontrolle.

Wertschätzung für die Verkäuferin

Dass die 18-jährige Isabell, die uns das schreibt, den Vorgang eher ärgerlich fand, ist ihr zuzugestehen und nachvollziehbar – aber hier soll auch die Verkäuferin wertgeschätzt werden. Sie, die den Jugendschutz mehr als genau nimmt.

Das war geschehen: Isabell war an dem Tag 18 geworden – und dachte sich, das sie nun all die Dinge tun sollte, die mit 18 möglich sind. Denn: Wer 18 geworden ist, ist mächtig stolz auf all die neuen Freiheiten und die Unabhängigkeit.

Führerschein abgeholt - und ab in den Supermarkt

Kurz: Isabell holte sich den Führerschein ab und ging danach in den Supermarkt, einfach mal selbst Alkohol kaufen. Und die Verkäuferin? Verweigerte sich. Isabell fragte verdutzt, warum sie denn keinen Alkohol bekommen sollte – sie sei doch nun endlich 18.

Antwort: „Stimmt. Aber Sie könnten ja theoretisch auch erst um 23 Uhr geboren sein." Ergo: Alkohol erst morgen. Prost.