Bielefeld

So funktioniert die Briefwahl für die Europawahl in Bielefeld

Am 26. Mai ist Europawahl

So funktioniert die Briefwahl in Bielefeld. | © Pixabay

27.04.2019 | 27.04.2019, 16:00

Bielefeld. 237.007 Bielefelder Wahlberechtigten wird dieser Tage die Wahlbenachrichtigung für die Europawahl am 26. Mai zugestellt. Wer am Wahlsonntag seine Stimme nicht persönlich im Wahllokal abgeben kann oder möchte, kann bis Freitag, 24. Mai, 18 Uhr Briefwahl beantragen.

Für die schriftliche Beantragung kann der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt werden und folgendermaßen übersandt werden: Per Post (in einem ausreichend frankierten Briefumschlag) an die Stadt Bielefeld (Wahlteam), 33576 Bielefeld und per Fax (0521 51-5810). Darüber hinaus gibt es auch online die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen und zwar mit Hilfe des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung • über das Onlineformular auf der oder .

Versand ins Ausland möglich

Die Briefwahlunterlagen werden jeweils an die im Antrag angegebene Adresse verschickt. Auch der Versand an eine Urlaubs- oder Auslandsanschrift ist möglich. Ab sofort besteht laut Stadt auch die Möglichkeit, vorab zu wählen. Dies geht in den in den folgenden Bezirksämtern während der allgemeinen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, sowie donnerstags zusätzlich von 14.30 bis 18 Uhr: Brackwede (Germanenstraße 22), Heepen (Salzufler Straße 13), Jöllenbeck (Amtsstraße 13), Senne (Windelsbleicher Straße 242), Sennestadt (Lindemann- Platz 3).

Die Vorab-Wahlmöglichkeiten im Stadtbezirk Mitte sind in der Dienststelle des Wahlteams (Herforder Straße 76, 3. Obergeschoss) sowie am Briefwahlschalter in der Bürgerberatung im Neuen Rathaus, (Niederwall 23) eingerichtet. Hier gelten die folgenden Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag: 7.30 bis 15 Uhr, Mittwoch: 7.30 bis 13 Uhr, Donnerstag: 7.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr.

Perso nicht vergessen

Das Wahlteam weist darauf hin, dass keine Terminvereinbarung notwendig ist. Für die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen in den genannten Dienststellen sollten die Wahlbenachrichtigung und der bereits ausgefüllte Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) sowie ein amtliches Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass) mitgebracht werden. Wenn ein Briefwahlantrag für eine andere Person gestellt werden soll, müsste die Berechtigung durch die Vorlage einer – ausdrücklich hierfür ausgestellten – schriftlichen Vollmacht nachweisen.

Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Je näher die Frist für die Briefwahl rückt, desto wichtiger ist es, den Postweg zu berücksichtigen, besonders, wenn die Wahlbriefe auch per Post zurückgeschickt werden sollen. Das Wahlteam empfiehlt daher, ab Mittwoch, 22. Mai, Briefwahlunterlagen möglichst persönlich abzuholen oder direkt zu wählen.

Bis 18 Uhr persönlich wählen

Am Freitag, 24. Mai, besteht in den Dienststellen noch bis 18 Uhr die Möglichkeit, persönlich zu wählen, beziehungsweise die Unterlagen abzuholen. Wahlbriefe können in den Briefkasten am Neuen Rathaus (Niederwall 23) oder in den Briefkasten des Wahlteams (Herforder Straße 76) sowie in den Briefkästen der Bezirksämter direkt eingeworfen werden – auch noch am Wahlwochenende. Diese Briefkästen werden am Wahlsonntag um 18 Uhr noch mal geleert.