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Laut Gesetz müssen auf neu beanntragten Personalausweisen inzwischen Fingerabdrücke gespeichert werden. - © picture alliance / imageBROKER
Laut Gesetz müssen auf neu beanntragten Personalausweisen inzwischen Fingerabdrücke gespeichert werden. | © picture alliance / imageBROKER

Digitalcourage Fingerabdrücke im Personalausweis: EuGH soll Speicherpflicht prüfen

Seit 2021 müssen bei der Beantragung eines neuen Personalausweises Fingerabdrücke auf dem Chip gespeichert werden. Die Bielefelder Datenschützer von Digitalcourage gehen weiter dagegen vor.

27.01.2022 , 18:00 Uhr

Bielefeld/Luxemburg. Die Datenschutzinitiative Digitalcourage geht weiter juristisch gegen die Speicherung von Fingerabdrücken im Personalausweis vor. Nachdem das Verwaltungsgericht Wiesbaden in erster Instanz die Rechtmäßigkeit der in Deutschland eingeführten Fingerabdruckpflicht angezweifelt habe, werde der Fall nun dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt, erklärte der Verein am Donnerstag in Bielefeld. Das entsprechende Gesetz ist die Umsetzung einer EU-Verordnung von 2019. Digitalcourage hält es jedoch nicht mit europäischem Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten vereinbar.

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