Transparenz für Verbraucher

„Steak“, „Schnitzel“ & Co.: Frankreich verbietet 21 Wörter für vegetarische Fleischersatzprodukte

Das Landwirtschaftsministerium musste einen Gesetzentwurf überarbeiten.

Solche Produkte, die wie Steaks aussehen, aber rein pflanzlich sind, müssen in Frankreich anders bezeichnet werden. | © picture alliance / CHROMORANGE

29.02.2024 | 29.02.2024, 13:30

Paris (AFP/tdi). In Frankreich dürfen vegetarische Produkte nicht mehr mit üblicherweise Fleischprodukten vorbehaltenen Bezeichnungen vermarktet werden. Die Regierung in Paris veröffentlichte am Dienstag eine Liste mit 21 Wörtern. Steak, Würstchen, Schinken, Schnitzel, Nuggets gehören zu den Begriffen, die rein tierischen Produkten vorbehalten sind.

Die fleischverarbeitende Industrie hatte seit langem auf eine solche Regelung gepocht. Paris hatte bereits 2020 die Verwendung von Begriffen, „die traditionell mit Fleisch und Fisch in Verbindung gebracht werden“, für vegetarische Produkte für nicht mehr zulässig erklärt. Bevor das Verbot im Oktober 2022 in Kraft trat, setzte das Oberste Verwaltungsgericht es jedoch nach einer Klage einer Verbraucherorganisation aus. Die Regierung veröffentlichte nun eine angepasste Verordnung. Demnach kann eine Reihe von verarbeiteten Produkten mit einem kleinen Anteil pflanzlicher Eiweiße als Fleischprodukte vermarktet werden. Dazu zählen etwa verschiedene Wurstsorten oder Cordon Bleu.

Juristische Auseinandersitzung

Die Fleischindustrie hatte argumentiert, dass etwa als „vegetarische Wurst“ oder „pflanzliches Steak“ vermarktete Produkte die Verbraucher verwirren würden. Die Organisation Protéines France, welche vor dem Obersten Verwaltungsgericht geklagt hatte, führte hingegen an, dass eher das Vermarktungsverbot für Verwirrung sorge. Erzeuger aus anderen EU-Ländern sind von dem neuen Gesetz nicht betroffen und können weiterhin in Frankreich vegetarische Lebensmittel mit Fleischnamen verkaufen. Laut EU-Gesetzgebung ist die Verwendung von Begriffen für Produkte tierischen Ursprungs außer für Ersatzprodukte für Milcherzeugnisse bislang zulässig.

Der französische Landwirtschaftsminister Marc Fesnau legt Wert darauf, dass Verbraucher nicht länger in die Irre geführt werden. Es gehe nicht, dass „Begriffe für Fleischprodukte für Lebensmittel genutzt werden, die überhaupt kein Fleisch enthalten.“ Das Dekret habe den Zweck, eine transparente und verständliche Etikettierung zu gewährleisten, so dass die Erwartungshaltung der Verbraucher an die Produzenten erfüllt werde.

Bezeichnungen in Deutschland

Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission hatte 2018 Leitsätze für die Bezeichnung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln erarbeitet, die tierischen Produkten ähneln. Auf Verpackungen muss eine Kennzeichnung „vegan“ oder „vegetarisch“ zu sehen sein und welche Zutat das Fleisch zum Beispiel bei einer „Frikadelle“ ersetzt. Tiere oder Tierteile dürfen nicht genannt werden. Daher ist etwa „vegetarisches Fischstäbchen“ nicht zulässig. „Bezeichnungen, die in Anlehnung an spezielle gewachsene Fleischteilstücke wie ’Schinken’ erfolgen“, sollen nicht mehr verwendet werden. Allerdings handelt es sich bei den Leitsätzen nicht um verbindliche Rechtsvorschriften.

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