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Bei Ebay verkaufter Mops Edda: Jetzt muss das Landgericht entscheiden

Das Amtsgericht Ahlen fühlt sich für den Fall nicht mehr zuständig, denn der Fall nimmt inzwischen finanziell größere Dimensionen an

Der Gerichtsstreit um Mops Edda geht an die höhere Instanz. | © dpa

21.07.2019 | 21.07.2019, 16:19

Ahlen/Münster (dpa). Der Streit um den gepfändeten und bei Ebay-Kleinanzeigen verkauften Mops „Edda" beschäftigt bald das Landgericht Münster. Das zunächst zuständige Amtsgericht Ahlen hat den Fall jetzt an die höhere Instanz verwiesen. Das bestätigte der Direktor des Amtsgerichts, Andreas Serries, der Deutschen Presse-Agentur.

Mops „Edda" war von der Stadt Ahlen im November 2018 bei einer Schuldnerin gepfändet worden, da man bei ihr nach Angaben der Stadt sonst nichts Wertvolles gefunden hatte. Eine Polizistin aus Wülfrath kaufte den Hund für 690 Euro bei Ebay-Kleinanzeigen, wo ihn der Vollzugsbeamte über sein privates Konto angeboten hatte.

Kosten für Medikamente des Tieres enorm

Die Käuferin fühlt sich getäuscht, da der Mops entgegen der Angaben in der Internet-Annonce nicht gesund gewesen sei. Sie will den Kaufpreis und Tierarztkosten erstattet bekommen. Laut ihrem Anwalt würden sich allein die Kosten für Medikamente bei einer Lebensdauer von 15 Jahren auf 13 000 Euro summieren. Der Streitwert liegt sogar noch höher - womit das Amtsgericht Ahlen nicht mehr zuständig ist. Auf Antrag des Anwalts verwies das Gericht den Fall an das höhere Gericht.

Die Kammer in Münster solle nicht nur über den Schadenersatz entscheiden, sondern „auch über die Rechtsfrage, ob die Pfändung überhaupt zulässig war", so Anwalt Wolfgang Kalla: „Viele Menschen können von Pfändungen von Haustieren betroffen sein - hier muss es Rechtssicherheit für Mensch und Tier geben."

Wann über den Fall verhandelt wird, ist noch unklar. Laut Amtsgericht werden zunächst die Streitparteien über den Entschluss informiert.